Fundstellennachweis Brandenburg - Stichwortverzeichnis - Gesetze und Verordnungen
Zurück zur ÜbersichtZentralstelle
- 18-5 Verordnung zur Bestimmung der Zentralstelle nach der Verordnung (EU) 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (EU-Zustellung-Zentralstellenverordnung - EUZZV) vom 7. August 2024
- 18-7 Verordnung zur Bestimmung der Zentralstelle nach der Verordnung (EU) 2020/1783 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (EU-Beweisaufnahme-Zentralstellenverordnung - EUBAZV) vom 10. Januar 2024
- 501-2a Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Juli 1998 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten vom 26. Juli 1999
- 501-2b Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten vom 16. April 2012
- 8054-4b Gesetz zu dem Abkommen vom 13. März 2003 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechtes vom 10. Juli 2003
- 8054-4c Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2011 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts vom 16. April 2012
- - Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten vom 30. Juni 1994
- - Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 17. Dezember 1993