Fundstellennachweis Brandenburg - Stichwortverzeichnis - Gesetze und Verordnungen
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Berechnung
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212-22
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld und die Berechnung und Zahlung von Reisekosten auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung MASGF - RkZÜVMASGF)
vom 26. März 2010
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212-24
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz für die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld und für die Berechnung und Zahlung von Reisekosten auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung MUGV - RkZÜVMUGV)
vom 12. September 2011
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212-26
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten des Ministeriums für Wirtschaft und Energie für die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld, die Berechnung und Zahlung von Reise- und Umzugskosten, den Ersatz von Sachschäden und die Unfallfürsorgeangelegenheiten auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB-Zuständigkeitsübertragungsverordnung MWE - ZBBZÜVMWE)
vom 11. November 2011
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212-31
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz für die Berechnung und Zahlung von Reise- und Umzugskosten, die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld, die Unfallfürsorgeangelegenheiten sowie den Ersatz von Sachschäden auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung MdJEV - RkZÜVMdJEV)
vom 15. Dezember 2015
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212-36
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten des Landesrechnungshofs Brandenburg für die Berechnung und Zahlung von Reise- und Umzugskosten, die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld, die Unfallfürsorgeangelegenheiten sowie den Ersatz von Sachschäden auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung LRH - RkZÜVLRH)
vom 20. November 2017