Landesregierung Brandenburg

Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik)

Aktuelle Fassung

I.

Der Ausschuss für Justizstatistik hat in seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Amtsgerichten ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik) - Stand: 1. Januar 2026“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.

II.

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 24. November 2023 (JMBl. S. 203) außer Kraft.

Potsdam, den 18. November 2025

Der Minister der Justiz und für Digitalisierung

Dr. Benjamin Grimm

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. November 2025 JMBl/25, [Nr. 12], S. 92

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