Landesregierung Brandenburg

Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik)

Aktuelle Fassung

I.

Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat in seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) - Stand: 1. Januar 2026“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.

II.

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 20. November 2024 (JMBl. S. 199) außer Kraft.

Potsdam, den 17. November 2025

Der Minister der Justiz und für Digitalisierung

Dr. Benjamin Grimm

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. November 2025 JMBl/25, [Nr. 12], S. 91

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