Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik)
Aktuelle Fassung
I.
Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat in seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Gerichten ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) - Stand: 1. Januar 2026“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.
II.
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 27. November 2024 (JMBl. S. 199) außer Kraft.
Potsdam, den 17. November 2025
Der Minister der Justiz und für Digitalisierung
Dr. Benjamin Grimm
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 17. November 2025 | JMBl/25, [Nr. 12], S. 91 | |
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