Landesregierung Brandenburg

Allgemeine Weisung Nr. 02/2025 im Aufenthaltsrecht; Beendigung der Berichtspflicht zum Chancen-Aufenthaltsrecht (Ziffer I.6 der aktualisierten Allgemeinen Weisung Nr. 8/2023 betr. Anwendungshinweise zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, ergänzt durch landesspezifische Hinweise, vom 30.05.2024) (Allgemeine Weisung im Ausländerrecht Nr. 02/2025 - AW-AuslR 2025.02)

Aktuelle Fassung

Gem. Ziffer I.6 der aktualisierten Allgemeinen Weisung Nr. 8/2023 vom 30.05.2024 waren die dort genannten statistischen Zahlen quartalsmäßig unter Verwendung einer vorgegebenen Tabelle an das MIK zu übersenden.

Da nunmehr durch das BAMF in spezialisierter Auswertung des AZR ein länderspezifisches Monitoring zum Chancen-Aufenthaltsrecht zur Verfügung steht, kann auf die Berichtspflicht der Ziffer I.6 verzichtet werden. Die Berichtspflicht gem. Ziffer I.6 ist ab sofort aufgehoben.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 27. Juni 2025

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