Außerkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur Durchführung des § 3 und der §§ 78 bis 85 der Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV)
Aktuelle Fassung
Der Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur Durchführung des § 3 und der §§ 78 bis 85 der Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) vom 7. Mai 1997 (ABl. S. 425) tritt am Tag nach der Veröffentlichung dieses Erlasses im Amtsblatt für Brandenburg außer Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 28. April 2025 | ABl./25, [Nr. 21], S. 378 | |
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