Beendigung der Berichtspflicht zum Bleiberecht für Opfer rechtsmotivierter Gewaltstraftaten, Mitteilung im Einzelfall (Allgemeine Weisung im Ausländerrecht Nr. 01/2025 - AW-AuslR 2025.01)
Aktuelle Fassung
Erlasse Nr. 08/2016 vom 21.12.2016 sowie Nr. 03/2017 vom 12.05.2017 (AZ: 21-207-04) zum Bleiberecht für Opfer rechtsmotivierter Gewaltstraftaten
Entsprechend der Ziffer 7 des Erlasses Nr. 08/2016 vom 21.12.2016 war dem MIK, Referat 21, halbjährlich zu berichten, wie viele Aufenthaltstitel bzw. Duldungen für Opfer rechtsmotivierter Gewaltstraftaten auf der Grundlage dieses Erlasses für den Berichtszeitraum erteilt wurden. Gleichzeitig war über die Fälle zu berichten, in denen das Opfer einer rechtsmotivierten Gewaltstraftat ohne diese Regelungen kein Bleiberecht bekommen hätte, um für das polizeiliche Lagebild zu evaluieren, ob die Gruppe derer, die eigentlich keine Aussicht auf ein Bleiberecht hatte, statistisch häufiger Opfer einer rechtsmotivierten Gewaltstraftat wurde als übrige Asylbewerber.
Angesichts der äußerst geringen Fallzahlen (4 Fälle seit 2016) wird die turnusmäßige Berichtspflicht ab 2025 aufgehoben.
Da die Bleiberechtsregelung für Opfer rechtsmotivierter Gewaltstraftaten ansonsten weiterhin Bestand hat, wird jedoch gebeten, neue Fälle gegenüber dem MIK, Ref. 21, eigenständig anzuzeigen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 16. Januar 2025 | ||
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