Landesregierung Brandenburg

Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg
(AktO-SG) 1

Aktuelle Fassung

I.

Die Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg wird nach Abstimmung zwischen den zuständigen Landesverwaltungen geändert und mit Stand vom 1. Januar 2025 neu herausgegeben.

Die Aktenordnung wird den Sozialgerichten als PDF-Datei zur Verfügung gestellt, die in die Datenverarbeitungssysteme der Geschäftsstellen und Serviceeinheiten aufzunehmen ist.

II.

Die Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die mit Allgemeiner Verfügung vom 6. Dezember 2023 (JMBl. 2024 S. 2) in Kraft gesetzte Aktenordnung für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg (Stand: 1. Januar 2024) außer Kraft.

Potsdam, den 12. November 2024

Die Ministerin der Justiz

Susanne Hoffmann

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1 Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin erlässt mit dieser Allgemeinen Verfügung übereinstimmende Verwaltungsvorschriften für das Sozialgericht Berlin.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 12. November 2024 JMBl/24, [Nr. 12], S. 198

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