Außerkrafttreten des Waldbranderlasses
Aktuelle Fassung
Der Waldbranderlass vom 12. Februar 2020 (ABl. S. 229) ist mit Ablauf des 7. Februar 2024 außer Kraft getreten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 28. März 2024 | ABl./24, [Nr. 17], S. 328 | |
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