Aktenordnung für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (AktO-FG)
Aktuelle Fassung
I.
Die Aktenordnung für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wird nach Abstimmung zwischen den zuständigen Landesverwaltungen geändert und mit Stand vom 1. Januar 2024 neu herausgegeben.
Die Aktenordnung wird dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg als PDF-Datei zur Verfügung gestellt, die in die Datenverarbeitungssysteme der Geschäftsstellen und Serviceeinheiten aufzunehmen ist.
II.
Die Aktenordnung für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg tritt in der neuen Fassung mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die mit Allgemeiner Verfügung vom 14. November 2018 (JMBl. S. 112) in Kraft gesetzte Aktenordnung für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Stand 1. Januar 2019) außer Kraft.
Potsdam, den 3. Januar 2024
Die Ministerin der Justiz
In Vertretung
Dr. Leiwesmeyer
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 3. Januar 2024 | JMBl/24, [Nr. 1], S. 2 | |
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