Aufhebung der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz über die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg
Aktuelle Fassung
- Die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz über die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg vom 28. März 1994 (JMBl. S. 66), die zuletzt durch die Allgemeine Verfügung vom 10. Juni 2008 (JMBl. S. 74) geändert worden ist, wird, soweit Aufgaben auf die gemeinsamen Fachobergerichte übertragen wurden, im Einvernehmen mit der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz und mit der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, aufgehoben.
- Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Potsdam, den 15. November 2023
Die Ministerin der Justiz
Susanne Hoffmann
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 15. November 2023 | JMBl/23, [Nr. 12], S. 201 | |
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