Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik)
Aktuelle Fassung
I.
Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) - Stand: 1. Januar 2024“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.
II.
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 26. November 2021 (JMBl. S. 114) außer Kraft.
Potsdam, den 8. November 2023
Die Ministerin der Justiz
Susanne Hoffmann
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 8. November 2023 | JMBl/23, [Nr. 12], S. 200 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen