Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsentgeltverzeichnis - VermEVz)

Historische Fassung

Auf Grund des § 11 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I, S. 5) geändert worden ist sowie der §§ 10 und 28 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl. I,
S. 166), das zuletzt durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 32) geändert worden ist in Verbindung mit dem § 1 Absatz 1 und dem § 2 der Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste vom 23. Dezember 2019 (GVBl. II/20, Nr. 2) sowie dem § 121 Absatz 2 Nummer 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S. 286), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I, S. 6) geändert worden ist, genehmigt das Ministerium des Innern und für Kommunales die von der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg vorgelegten Entgelte in der unten stehenden Form und bestimmt: Die im Brandenburgischen Vermessungsgesetz benannten Aufgabenträger erheben für die Wahrnehmung der in diesem Verzeichnis benannten Aufgaben die nachfolgend festgesetzten Entgelte.

I Grundsätze

1 Berechnungsgrundlagen

1.1 Entgelte

(1) Die Entgelte beinhalten die Umsatzsteuer - soweit sie der Umsatzsteuer unterliegen - und die sonstigen Preisbestandteile.

(2) Für Leistungen der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg sowie der Katasterbehörden auf Grund des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes sowie den ergänzenden Vorschriften, für die ein anderweitiges Entgelt weder in diesem Verzeichnis noch im Gebührentarif der Vermessungsgebührenordnung vorgesehen ist, werden Entgelte nach dem Zeitaufwand gemäß der Tabelle 1 berechnet. Hierbei sind für jede außen- oder innendienstlich begonnene halbe Arbeitsstunde folgende Entgelte zu Grunde zu legen:

ZeitentgeltEuro
Ingenieur oder entsprechend eingesetzte Fachkraft60,80
andere Fachkraft41,75

Tabelle 1 - Zeitentgelt

Das Zeitentgelt bestimmt sich nach der Dienstkraft, die zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung entsprechend ausgebildet ist, einschließlich unvermeidbarer Reisezeiten.

(3) Für die Bereitstellung und Nutzung von entgeltpflichtigen Geobasisinformationen gelten die Regelungen in Teil C Nummer 6 sowie in Teil D Nummer 7.

(4) Für die Bereitstellung von Bodenrichtwertdaten (Geofachdaten) gelten allein die Regelungen in Teil E.

(5) Zur Erprobung neuer Entgelt- und Geschäftsmodelle können für die Dauer einer Entwicklungs- und Erprobungsphase von zwei Jahren mit Zustimmung des Ministeriums des Innern und für Kommunales besondere Entgelte festgesetzt werden, soweit dies einer angemessenen Verteilung der Vorteile und Risiken des Entgelt- beziehungsweise Geschäftsmodells entspricht. Sofern sich das Entgeltmodell bewährt, kann es bis zur nächsten Anpassung dieses Verzeichnisses beibehalten werden.

(6) Entsteht während der Laufzeit dieses Verzeichnisses ein neues Produkt, setzt die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales das Entgelt unter Würdigung der Entgelte ähnlicher bestehender Produkte und Datensätze fest. Die Entgeltfestsetzung wird bei der nächsten Änderung dieses Verzeichnisses aufgenommen.

(7) Soweit Geobasisdaten als Unterlagen für Liegenschaftsvermessungen nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz dienen oder als Auszüge in analoger Form, im PDF-Format oder Bild-Format aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters bereitgestellt werden, sind sie nicht Gegenstand dieses Entgeltverzeichnisses.

(8) Erfolgt die digitale Datenbereitstellung nicht über automatisierte Abrufverfahren bzw. Selbstentnahme, wird das Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben. Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prüfung des dargelegten berechtigten Interesses sind in diesem Zeitentgelt enthalten.

Für eine auf Anforderung vom digitalen Standardprodukt abweichende digitale Datenbereitstellung wird gemäß § 2 BbgGeoNutzV ein Zeitentgelt in Höhe von 41,75 € je begonnene halbe Arbeitsstunde zu Grunde gelegt. Gleiches gilt für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prüfung des dargelegten berechtigten Interesses sowie die manuelle Einrichtung von Abrufverfahren (Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA-Verfahren) je Erstantrag. NBA-Folgeanträge sind entgeltfrei.

Die benötigten Arbeitszeiten für einzelne Arbeitsschritte sind zu summieren und für das jeweilige Zeitentgelt zu Grunde zu legen.

(9) Gemäß § 6 der Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste erhebt die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg einen jährlichen Erstattungsbetrag gemäß Tabelle 2.

GeschäftsbereicheEuro
StaatskanzleiZurzeit kein Datenabruf
Ministerium des Innern und für Kommunales300.000
Ministerium der JustizZurzeit kein Datenabruf
Ministerium der Finanzen und für Europa5.000
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie5.000
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz300.000
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport5.000
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur20.000
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz10.000
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung300.000

Tabelle 2 - Erstattungsbeträge

Für die Ermittlung der Erstattungsbeträge für die in Tabelle 2 genannten Geschäftsbereiche kann die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg die Festlegungen des VermEVz vom 17. November 2016, das zuletzt durch Erlass vom 22. Dezember 2021 geändert wurde, zugrunde legen. Die dortigen Festlegungen repräsentieren die bewerteten Aufwendungen für die erwartete Bereitstellung von Geodaten oder Produkten.

1.2 Informationsmenge

(1) Die Entgelte für die Bereitstellung der Geobasisinformationen werden entweder nach der Flächengröße oder nach der Zeitdauer ermittelt.

(2) Die abzugebende Informationsmenge wird in die Mengenstaffeln einsortiert. Je Mengenstaffel wird dann die dortige Informationsmenge mit dem zugehörigen Ermäßigungsfaktor multipliziert. Die sich daraus ergebenden Teilbeträge werden anschließend addiert.

(3) Sofern Geobasisinformationen flächenbezogen abgerechnet werden, richtet sich die Höhe der Entgelte nach der Flächengröße gemäß der Tabelle 3.

Es werden stets volle km² abgerechnet. Es ist jeweils auf den nächsten vollen km² aufzurunden.

Informationsmenge - Landschaftsfläche [km²]Faktor
für die ersten 5001,0
für den 501. bis zum 5 000.0,5
für den 5 001. bis zum 25 000.0,25
für den 25 001.0,125

Tabelle 3 - Ermäßigungsfaktoren nach Flächengröße

1.3 Datenformat

Geobasisdaten werden in definierten Datenformatstandards bereitgestellt. Darüber hinaus wird für Formatumwandlungen ein Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben.

2 Bereitstellung

Die Bereitstellung umfasst die Abgabe von Geobasisinformationen (Offline und Online) aus den analogen und digitalen Datenbeständen.

2.1 Offline-Bereitstellung

Für die Bereitstellung von digitalen Geobasisinformationen, die nicht per Selbstentnahme online bereitgestellt werden können, wird ein Bereitstellungsentgelt in Höhe des entstandenen Zeitaufwandes gemäß Tabelle 1 erhoben.

2.2 Online-Bereitstellung

2.2.1 Darstellungsdienste

Darstellungsdienste ermöglichen es mindestens darstellbare Geobasisinformationen anzuzeigen, darin zu navigieren, sie zu vergrößern und zu verkleinern, zu verschieben und mit Geofachdaten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstigen relevanten Inhalten von Metadaten anzuzeigen. Die Online-Bereitstellung erfolgt entgeltfrei.

2.2.2 Download-Dienste

Download-Dienste erlauben es, Geobasisinformationen online abzurufen. Für den Download über Warenkorbfunktionen oder über direktem Datenzugriff durch Herunterladen werden keine Entgelte erhoben.

2.2.3 LiKa-Online (ALKIS, Automatisiertes Nachweissystem ANS)

Die Entgelte für die Einrichtung und Änderung des Anschlusses und für den Download sind der Tabelle 4 zu entnehmen. Das Löschen von Anschlüssen oder einzelner Nutzer sowie Änderungen der Kontaktdaten sind entgeltfrei. Die Nutzungsentgelte sind unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Daten tatsächlich abgerufen werden.

LiKa-OnlineGemeinden, Gemeindeverbände, ÄmterAndere
öffentliche Stellen und ÖbVI
Andere Nutzer
EuroEuroEuro
Einrichtung und Änderung eines Anschlusses für LiKa-Online50,0050,0050,00
Nutzung je Monat für den ersten Katasteramtsbezirk30,0040,0060,00
Nutzung je Monat für den zweiten und dritten Katasteramtsbezirk jeweils22,5030,0050,00
Nutzung je Monat für den vierten bis achten Katasteramtsbezirk jeweils15,0020,0040,00
Nutzung je Monat für mehr als acht Katasteramtsbezirke165,00220,00400,00

Tabelle 4 - Entgelte für die Nutzung von LiKa-Online

2.2.4 Bereitstellungsportal

Für die Einrichtung und Nutzung des Bereitstellungsportals wird für jede Vermessungsstelle pauschal je Kalenderjahr ein Nutzungsentgelt sowie für jeden gebührenpflichtigen Antrag auf eine hoheitliche Vermessung (Liegenschaftsvermessung oder Amtlicher Lageplan) ein Auftragsentgelt durch die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg erhoben. Die Entgelte sind der Tabelle 5 zu entnehmen.

Die Abrechnung der antragsbezogenen Entgelte erfolgt quartalsweise durch die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg auf Grundlage der im Bereitstellungsportal gespeicherten Antragsdaten.

BereitstellungsportalEuro
Einrichtung und Nutzung, je Kalenderjahr300,00
Auftragsentgelt für einen gebührenpflichtigen Vermessungsantrag gemäß Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg, je Antrag15,00

Tabelle 5 - Entgelte für das Bereitstellungsportal

2.2.5 Brandenburgviewer

Für die Nutzung des Brandenburgviewers wird kein Entgelt erhoben.

2.2.6 Brandenburgviewer-Plus

Für die Nutzung des Brandenburgviewer-Plus wird das Entgelt je Nutzer nach Tabelle 6 erhoben. Beim Anlegen eines Unternehmenskontos wird dieses als ein Nutzer gewertet. Das Einrichten, Ändern oder Löschen von Zugängen sowie Änderungen der Kontaktdaten sind in diesem Nutzungsentgelt enthalten. Das Entgelt ist unabhängig vom Umfang der Nutzung.

Brandenburgviewer-PlusEuro
Brandenburgviewer-Plus, je Monat24,00

Tabelle 6 - Brandenburgviewer-Plus

3 Nutzung

3.1 Weitergabe von Geobasisinformationen ohne Veränderung (Wiederverkauf)

Für das Recht der Weitergabe von Präsentationen (Analogausgaben oder Dateien, die nur mit besonderem Aufwand geändert werden können) und analogen Topographischen Karten ohne Veränderung (Wiederverkauf) werden Bereitstellungsentgelte erhoben, die sich für den Einzel- und Großhandel aus der Multiplikation des Basisbetrages mit dem betreffenden Faktor der Tabelle 7 ergeben. Nutzungsentgelte werden nicht erhoben.

Wiederverkauf: Abgabemenge je Lieferung [Anzahl]Faktor
bis 100,7
über 10 bis 2000,6
über 200 bis 4000,5
über 4000,4

Tabelle 7 - Wiederverkaufsfaktoren

II Produktbereiche

Teil A Geobasisinformationen des Raumbezugs

4 Geobasisinformationen des Raumbezugs

Die Geobasisinformationen des Raumbezugs werden entgeltfrei bereitgestellt.

4.1 AFIS-Präsentationsausgaben des Raumbezugs

AFIS-Präsentationenausgaben des Raumbezugs
Punktlisten
Einzelpunktnachweise
Festpunktübersichten

4.2 AFIS-Datensätze des Raumbezugs

AFIS-Datensätze des Raumbezugs
Objektbezogene Datensätze

4.3 Daten des SAPOS®

Daten des SAPOS®Kurzbezeichnung
EchtzeitpositionierungsserviceEPS
Hochpräziser EchtzeitpositionierungsserviceHEPS
Geodätischer Postprocessing-PositionierungsserviceGPPS bzw. GPPS-PrO

4.4 Produkte des Raumbezugs

Produkte des Raumbezugs
NTv2-Lagetransformation
Quasigeoidundulation

4.5 Daten des Quasigeoids

Daten des Quasigeoids
Geoidteil Brandenburg

Teil B Geobasisinformationen der Liegenschaften

5 Geobasisinformationen der Liegenschaften

Die Geobasisinformationen der Liegenschaften werden entgeltfrei bereitgestellt.

5.1 ALKIS-Datensätze

Objektbezogene Datensätze
Flurstücke
Gebäude
Tatsächliche Nutzung
Bodenschätzung
Netzpunkte
Eigentümer

5.2 ALKIS-Produkte

ALKIS-Produkte
Level of Detail 1 (LoD1)
Level of Detail 2 (LoD2)
Georeferenzierte Gebäudeadressen (Hauskoordinaten)
Georeferenzierte Gebäudegrundrisse (Hausumringe)

5.3 ALKIS-Regionaldaten

ALKIS-Regionaldaten
Regionaldatenverzeichnis (Gemarkungsnachweis)
Straßennamenverzeichnis

Teil C Geobasisinformationen der Landschaft

6 Geobasisinformationen der Landschaft

6.1 ATKIS-Präsentationsausgaben der Landschaft (Topographische Karten)

ATKIS-Präsentationsausgaben der Landschaft
(Topografische Karten)

Kurzbezeichnung
Topographische Karten (TK)TK10 / 25 / 50 / 100

Der Basisbetrag einer Topographischen Karte beträgt je Kartenblatt 8,00 Euro.

6.2 ATKIS-Datensätze der Landschaft

ATKIS-Datensätze der LandschaftKurzbezeichnung
Digitale LandschaftsmodelleBasis-DLM / DLM50
Digitale GeländemodelleDGM1 / 2 / 5 / 10 / 25 / 50
Digitale OrthophotosDOP10 / 20 / 40 / 100
Digitale Topographische KartenDTK10 / 25 / 50 / 100
Bildbasiertes Digitales OberflächenmodellbDOM

Die ATKIS-Datensätze der Landschaft werden entgeltfrei bereitgestellt.

6.3 ATKIS-Produkte der Landschaft

ATKIS-Produkte der Landschaft
Schummerungsbild aus DGM beziehungsweise bDOM
Höhenlinien aus DGM beziehungsweise bDOM
Digitale Verwaltungsgrenzen
Digitale Postleitzahlgrenzen
Digitale Flurübersichtskarte
Digitale Regionalkarten
Digitale Landeskarten
Digitale historische Karten
Digitale Gemeinde- und Ortsteilverzeichnis

Die ATKIS-Produkte der Landschaft werden entgeltfrei bereitgestellt.

Teil D Weitere Leistungen der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg

7 Weitere Produkte der Landschaft

7.1 Topographische Landeskartenwerke

Topographische LandeskartenwerkeEuro
Topographische Regionalkarten 1:100 00012,50
Topographische Landeskarte 1:175 00095,00
Topographische Landeskarte 1:250 00017,50
Topographische Landeskarte 1:400 00010,00

Tabelle D.1 - Topographische Landeskartenwerke

7.2 Topographische Sonderkarten

7.2.1 Sonderkarten

Topographische SonderkartenEuro
Freizeitkarten 1:25 000, 1:50 0006,00
Set Freizeitkarten, bestehend aus 2 Karten 1:25 00010,00
Wassersportkarte 1:50 0007,00
Freizeitkarten Barnimer Land 1:30 0007,00
Parkpläne 1:5 0002,50
Set Parkpläne Potdam, bestehend aus 3 Karten6,00

Tabelle D.2 - Topographische Sonderkarten

7.2.2 Fachkarten - Geodäsie

Topographische Fachkarten - GeodäsieEuro
Maßstabzonenkarte 1:500 000 (PDF-Ausgabe)entgeltfrei

Tabelle D.3 - Topographische Fachkarten - Geodäsie

7.2.3 Fachkarten - Relief

Topographische Fachkarten - ReliefEuro
Reliefkarte 1 1:500 0004,00
Reliefkarte 2 1:500 0004,00
Höhenschichtenkarte des Landes Brandenburg 1:500 0004,00

Tabelle D.4 - Topographische Fachkarten - Relief

7.3 Historische topographische Karten

7.3.1 Historische topographische Einzelkarten

Historische topographische EinzelkartenEuro
Brandenburgensis Marchae Descriptio, Karte aus dem Jahr 1588, 1: 880 000, Ortelius9,00
Musterblatt für die topographischen Arbeiten des Königlich Preußischen Generalstabes2,75
Grundriss der königlichen Residenz-Stadt Potsdam nebst der umliegenden Gegend, 17702,00
Das Churmaercksche Weichbild Brandenburg, 17802,00
Gegend der Staedte Berlin und Potsdam, 17802,00
Karte von der Eisenbahn zwischen Potsdam und Berlin, 18382,00
Rundkarte von Potsdam, 18402,00
Karte für Touren nach der Umgegend von Potsdam über Neubabelsberg, 18822,00
Plan von der Insel (Potsdam) und deren Stadtgebiet, 1786 einfarbig7,00
Plan von der Gegend um Potsdam, 1785 einfarbig7,00
Plan von der Gegend um Potsdam, 1785 mehrfarbig7,00
Plan von der Gegend um Potsdam, 1786 mehrfarbig10,00
Sonderausgabe Luckenwalde, 184110,00
Suchodoletz-Karte, Plan der Umgebung Potsdam um 1680, doppelseitig15,00
Spezialkarte von der Mittelmark, Karte aus dem Jahr 1790, 1:300 000, Sotzmann/Jäck12,00
Karte des Kurfürstentums Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1725, 1:550 000, Gundling/Ottens12,00
Markgrafschaft und Kurfürstentum Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1696, 1:450 000, Abbeville/Jailot12,00
Geographische Karte des Kurfürstentums Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1758, 1:550 000, Lotter12,00
Geographische Karte der Markschaft Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1773, 1:625 000, Güssefeld/Dorn12,00
Karte der Uckermark, Karte aus dem Jahr 1720, 1:150 00012,00

Tabelle D.5 - Historische topographische Einzelkarten

7.3.2 Historische topographische Kartenwerke

Historische topographische KartenwerkeEuro
Preußische Urmesstischblätter 1:25 0007,00
Schmettausches Kartenwerk 1:50 0008,00
Deckersches Kartenwerk, 1:50 00012,00
Deckersches Kartenwerk, 1:50 000, Kartenset bestehend aus 9 Karten81,00

Tabelle D.6 - Historische topographische Kartenwerke

7.3.3 Karten des Deutschen Reiches

Karten des Deutschen ReichesEuro
Karte des Deutschen Reiches 1:25 000 - Messtischblatt4,00
Karte des Deutschen Reiches 1:100 000 - Normalausgabe2,00
Luftbildkarte des Deutschen Reiches 1:25 000 (PDF-Ausgabe)entgeltfrei

Tabelle D.7 - Karten des Deutschen Reiches

7.3.4 Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische Karten

Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische KartenEuro
TK50 AV, Ausgabe Volkswirtschaft4,00
TK25 AS, Ausgabe Staat4,00
TK50 AS, Ausgabe Staat4,00
TK100 AS, Ausgabe Staat4,00

Tabelle D.8 - Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische Karten

7.3.5 Topographische Karten der Landesvermessung

Topographische Karten der LandesvermessungEuro
TK108,00
TK25, TSP25 (topogrpahischer Stadtplan)8,00
TK508,00
TK1008,00

Tabelle D.9 - Topographische Karten der Landesvermessung

7.3.6 Historische Stadtpläne, Ansichten und Umgebungskarten

Historische Stadtpläne, Ansichten und UmgebungskartenEuro
Potsdam in topographischen Karten 1:25 000, 1848-1999 (9 Karten, 2 Luftbilder) in einer Rolle25,00
Potsdam 1848, Karte (mehrfarbig)7,00
Potsdam 1877, Karte (einfarbig)5,00
Potsdam 1908/1912, Karte (einfarbig)5,00
Potsdam 1927/1930, Karte (einfarbig)5,00
Potsdam 1939/1942, Karte (einfarbig)5,00
Potsdam 1956, Karte (mehrfarbig)7,00
Potsdam 1966, Karte (mehrfarbig)7,00
Potsdam 1989, Karte (mehrfarbig)7,00
Potsdam 1992, Luftbild (sw)7,00
Potsdam 1993, Karte (mehrfarbig)7,00
Potsdam 1999, Luftbild (sw)7,00

Tabelle D.10 - Historische Stadtpläne, Ansichten und Umgebungskarten

7.4 Luftbilder und Luftbildkarten

Für die Inanspruchnahme fachlicher Beratung und Rechercheleistungen wird für jede angefangene Arbeitshalbstunde das Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben.

7.4.1 Luftbilder

LuftbilderEuro
Luftbild, digitale Abgabeentgeltfrei
Luftbilder mit Orientierungsparametern, digitale Abgabeentgeltfrei

Tabelle D.11 - Luftbilder

7.4.2 Luftbildliegenschaftskarten

LuftbildliegenschaftskartenEuro
Herstellung und Abgabe (PDF)Tabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle D.12 - Luftbildliegenschaftskarten

8 Geodaten- und Grafikserviceleistungen

8.1 Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter

Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag DritterEuro
AerotriangulationTabelle 1 (Zeitentgelt)
Consulting / Betreuung photogrammetrischer Projekte (Bodensonderung, LELF, KB)Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Consulting zur LandesluftbildsammlungTabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle D.13 - Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter

8.2 GIS- und Geodatenconsulting

GIS- und GeodatenconsultingEuro je Tag
Geodaten-Beratung, Konzeption700,00
GIS-Beratung, Konzeption700,00
Geodatenkonfiguration in GIS700,00
GIS-Installation und UnterHaltung (ohne Hardware)700,00
Schulung700,00
Grafische und geodatentechnische Service-Leistungen, die über einen Arbeitstag hinausgehen700,00

Tabelle D.14 - GIS- und Geodatenconsulting

8.3 Grafische Serviceleistungen

Grafische ServiceleistungenEuro
Scannen, Daten konvertieren, Bildbearbeitung, grafische Arbeiten (web)Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Bei grafischen Service-Lesitungen, die über einen Arbeitstag hinausgehen, ist die entsprechende Regelung in Tabelle D.14 anzuwenden.

Tabelle D.15 - Grafische Serviceleistungen

8.4 Geodatentechnische Serviceleistungen

Geodatentechnische ServiceleistungenEuro
Räumliche DatenselektionTabelle 1 (Zeitentgelt)
Inhaltliche DatenselektionTabelle 1 (Zeitentgelt)
Daten-, DateiformatumwandlungTabelle 1 (Zeitentgelt)
KoordinatentransformationTabelle 1 (Zeitentgelt)
ProduktverschneidungTabelle 1 (Zeitentgelt)
GeoreferenzierungTabelle 1 (Zeitentgelt)
VektorisierungTabelle 1 (Zeitentgelt)
Integration von Sachdaten in GeodatenTabelle 1 (Zeitentgelt)
Sonstige geodatentechnische LeistungenTabelle 1 (Zeitentgelt)

Bei grafischen Service-Leistungen, die über einen Arbeitstag hinausgehen, ist die entsprechende Regelung in Tabelle D.14 anzuwenden.

Tabelle D.16 - Geodatentechnische Serviceleistungen

9 Grafik- und Druckdienstleistungen

9.1 Druckausgaben im Tintenstrahldruckverfahren (Plots)

Die Entgelte für Plots sind den Tabellen D.17 und D.18 zu entnehmen. Die Entgelte für abweichende Formate und Materialien hängen von den auftragsspezifischen Parametern ab. Sie müssen einzelfallbezogen ermittelt werden.

Es erfolgt eine Unterscheidung nach Flächenfarbqualität und nach Strichfarbqualität.

Flächenfarbqualität: Hierunter fallen beispielsweise Ausdrucke (Plots) von Orthophotos (Luftbildern), Luftbildliegenschaftskarten oder sonstige Bilder und Plakate mit hoher Farbdeckung (Farbflächen).

Plots in Flächenfarbqualität
Motivbezogenes Spezialpapier ab 120g/m2
EuroEuro
Format1. Plot je Dateijeder weitere Plot
bis A 4 (0,0625 m²)13,009,00
bis A 3 (0,125 m²)16,0012,00
bis A 2 (0,250 m²)22,0018,00
bis A 1 (0,500 m²)29,0024,00
bis A 0 (1,000 m²)39,0032,00

Tabelle D.17 - Plots in Flächenfarbqualität

Strichfarbqualität: Hierunter fallen beispielsweise Ausdrucke (Plots) von CAD-Plots, Liegenschaftskarten mit geringer Farbdeckung (Strichzeichnungen).

Plots in Strichfarbqualität
Standardmaterial ab 90g/m2
EuroEuro
Format1. Plot je Dateijeder weitere Plot
bis A 2 (0,250 m²)6,005,50
bis A 1 (0,500 m²)7,256,50
bis A 0 (1,000 m²)9,258,25

Tabelle D.18 - Plots in Strichfarbqualität

9.2 Druckausgaben im Offsetdruck und Digitaldruck

Das Entgelt hängt von den Formaten, Materialien und auftragsspezifischen Parametern ab. Es muss einzelfallbezogen ermittelt werden. Je Anfrage wird ein individuelles Angebot erstellt.

Offset- und DigitaldruckEuro
Entwurf und Layout von Print- und Grafikprodukten jeder ArtTabelle 1 (Zeitentgelt)
Professionelle BildbearbeitungTabelle 1 (Zeitentgelt)
Konzeption und Erstellung von Logos, Grafiken und KartenTabelle 1 (Zeitentgelt)
Offsetbogendruckauf Anfrage
Digitaldruckauf Anfrage
Weiterverarbeitung
(schneiden, falzen, Klebe- und Ringbindung, verpacken und versenden)
auf Anfrage

Tabelle D.19 - Offset- und Digitaldruck

Für Ausdrucke im Digitaldruck (Officebereich) für Formate bis DIN A3 werden folgende Entgelte erhoben.

Digitaldruck - OfficebereichEuro je BlattEuro je Blatt
Druckmaterial/ Anzahl1 - 500über 500
schwarz/weiß
A 4, Papier 80 g/m² einseitig0,120,09
A 4, Papier 80 g/m² Duplex0,220,18
A 3, Papier 90 g/m² einseitig0,220,18
A 3, Papier 90 g/m² Duplex0,400,35
farbig
A 4, Papier 80 g/m² einseitig0,500,45
A 4, Papier 80 g/m² Duplex0,950,85
A 3, Papier 90 g/m² einseitig0,950,85
A 3, Papier 90 g/m² Duplex1,801,65
Zuschläge für Sondermaterial je Blatt
Aufpreis 100 g/m²0,05
Aufpreis bis 200 g/m²0,10
Aufpreis bis 300 g/m²0,20

Tabelle D.20 - Digitaldruck - Officebereich

10 Weitere Serviceleistungen

10.1 Kartografische Leistungen

Kartografische LeistungenEuro
Kartografische LesitungenTabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle D.21 - Kartografische Leistungen

10.2 Kalibrierung

Sofern das zu prüfende Messsystem im Eigentum des Landes oder einer Katasterbehörde im Land steht, wird kein Entgelt erhoben.

KalibrierungEuro
Nutzungsentgelt der Landeskalibierungseinrichtung
des Landes Brandenburg in Potsdam je Gerät
50,00
Frequenzprüfung, Prüfung zyklischer Phasenfehler, Auswertung, PrüfprotokollTabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle D.22 - Kalibrierung

10.3 Druckschriften

DruckschriftEuro
Zeitschrift „Vermessung Brandenburg“2,50
Dokumentation der Landesgrenzen der Länder Berlin und Brandenburg100,00
Broschüre „Spuren der Landesvermessung“3,00

Tabelle D.23 - Druckschrift

10.4 Überbetriebliche Ausbildung

Überbetriebliche AusbildungslehrgängeEuro
wöchentliches Teilnahmeentgelt je Auszubildender/Auszubildendem125,00

Tabelle D.24 - Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge

Teil E Geofachdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

11 Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte werden entgeltfrei bereitgestellt.

11.1 Bodenrichtwertdatensätze

Bodenrichtwertdatensätze
Bodenrichtwertdatensätze in den Standarddateiformaten CSV und XML

Für Formatumwandlungen wird ein Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben.

11.2 Web-Map-Service Bodenrichtwerte

Web-Map-Service Bodenrichtwerte
Darstellungsdienst für Bodenrichtwertdaten für das Gebiet des Landes Brandenburg (WMS-BRW)

11.3 Bodenrichtwert-Portal

Gegenstand
Amtliches Internetangebot der Gutachterausschüsse und der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg zur automatisierten Einsichtnahme in Bodenrichtwertinformationen und zum Abruf von Bodenrichtwertinformationen (BORIS Land Brandenburg)

III Entgeltermäßigungen und -befreiungen, Nutzungsbedingungen

(1) Entgeltermäßigungen werden auf die gemäß Abschnitt I ermittelten Entgelte gewährt.

(2) Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, zählen zu den digitalen Daten im Sinne der Ermäßigungsregelungen auch die analogen Karten und die analogen Luftbilder.

(3) Besondere Datenaufbereitungen fallen nicht unter die Ermäßigung.

(4) Soweit in Gesetzen oder Ländervereinbarungen Rabatte geregelt sind, gehen sie den Rabattregelungen in diesem Entgeltverzeichnis vor.

12 Entgeltermäßigungen und Entgeltbefreiungen

12.1 Testdaten

Testdaten werden unentgeltlich abgegeben.

12.2 Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer

Die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer erhalten für ihre Fortführungszwecke die erforderlichen Daten im Grenzbereich auf der Basis des gegenseitigen Austausches entgeltfrei.

12.3 Zusammenarbeit zwischen Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg und Katasterbehörden

Entgelte werden nicht erhoben für Daten und Amtshandlungen, die im Zuge der Zusammenarbeit des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg und der Katasterbehörden anfallen. Ausgenommen sind Auftragsentgelte gemäß Tabelle 5.

12.4 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg erhalten Daten zur Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben entgeltfrei.

12.5 Ministerium des Innern und für Kommunales

Das Ministerium des Innern und für Kommunales erhält Zugang zu den Portalen zur Erledigung seiner Aufgaben entgeltfrei. Darüber hinaus erhält das zuständige Referat für Amtliches Vermessungswesen im Ministerium des Innern und für Kommunales Druckausgaben, Karten und Daten zur Erledigung seiner Aufgaben innerhalb der Vermessungs- und Katasterverwaltung entgeltfrei.

12.6 Finanzverwaltung und Grundbuch

Auskünfte und Mitteilungen, die der Erhaltung der Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster dienen, sind entgeltfrei.

12.7 Bodenordnung

Die Bereitstellung von Standardprodukten der Geodaten für Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz erfolgen entgeltfrei.

13 Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen ergeben sich aus der Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste vom 23. Dezember 2019. Darüberhinausgehende Regelungen werden in allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen spezifiziert.

IV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Vermessungsentgeltverzeichnis tritt am 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Vermessungsentgeltverzeichnis vom 15. Januar 2020 (Aktenzeichen 13-532-26), zuletzt geändert durch Erlass vom 22. Dezember 2021 (Aktenzeichen 13-532-26) außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. Juli 2023
Außer Kraft getreten am 1. August 2025 durch Erlass vom 5. Dezember 2023
Außer Kraft getreten am 1. August 2025 durch Erlass vom 10. Juli 2025

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