Benachrichtigung in Nachlasssachen
Aktuelle Fassung
Die Gemeinsame Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und des Ministers des Innern über Benachrichtigung in Nachlasssachen vom 30. November 2010 (ABl. S. 2017, JMBl. S. 90), die zuletzt durch die Gemeinsame Allgemeine Verfügung vom 17. November 2014 (ABl. 2015 S. 16, JMBl. 2015
S. 2) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft.
Noch vorhandene Bestände der Anlage 1 in der bisherigen Fassung dieser Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung können aufgebraucht werden.
Potsdam, den 27. Februar 2023
Die Ministerin der Justiz
Susanne Hoffmann
Der Minister des Innern und für Kommunales
Michael Stübgen
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 27. Februar 2023 | ABl./23, [Nr. 14], S. 326 | |
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