Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Brandenburgische Aktenordnung (BbgAktO)

Historische Fassung

I.

Die Aktenordnung für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg (Brandenburgische Aktenordnung - BbgAktO) wird nach Abstimmung zwischen den zuständigen Landesjustizverwaltungen geändert und mit Stand vom 1. Januar 2023 neu herausgegeben.

Die Aktenordnung wird den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften als PDF-Datei zur Verfügung gestellt, die in die Datenverarbeitungssysteme der Geschäftsstellen und Serviceeinheiten aufzunehmen ist.

II.

Die Aktenordnung für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die mit Allgemeiner Verfügung der Ministerin der Justiz vom 19. Dezember 2019 (JMBl. 2020 S. 2) in Kraft gesetzten Anweisungen für die Verwaltung des Schriftguts bei den Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg - Brandenburgische Aktenordnung - (Stand: 1. Januar 2020) außer Kraft.

Potsdam, den 29. Dezember 2022

Die Ministerin der Justiz
In Vertretung

Dr. Leiwesmeyer

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 29. Dezember 2022 JMBl/23, [Nr. 2], S. 40
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2024 durch Allgemeine Verfügung vom 19. Dezember 2023 JMBl/24, [Nr. 1], S. 2

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