Landesregierung Brandenburg

Außerkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Gebrauchtwaren-, Edelmetall- und Altmetallhandel, über Auskunfteien, Detekteien und Reisebüros

Aktuelle Fassung

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Gebraucht-waren-, Edelmetall- und Altmetallhandel, über Auskunfteien, Detekteien und Reisebüros vom 14. Juni 1993 (ABl. S. 1258) ist am 1. Oktober 1998 außer Kraft getreten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 10. Januar 2023 ABl./23, [Nr. 3], S. 31

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