Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Ausführung der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) zum Fachdienst Betreuung (VV-Bt)
Aktuelle Fassung
1. Einleitung
Auf Grund von § 49 Absatz 2 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und weitere Vorschriften vom 19. Juni 2019 und § 8 der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) vom 17. Oktober 2012 (GVBl. II Nr. 87), die zuletzt durch Verordnung zur Änderung der Katastrophenschutzverordnung vom 16. Dezember 2022 (GVBl. II Nr. 102) geändert wurde, erlässt das Ministerium des Innern und für Kommunales folgende Verwaltungsvorschrift zum Fachdienst Betreuung (VV-Bt). Die hierin enthaltenen Festlegungen sollen eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung der Aufgabenträger des Katastrophenschutzes sowie der im Katastrophenschutz Mitwirkenden sicherstellen. Sie können auf Grundlage fachlicher Bedarfseinschätzungen erweitert werden.
Zum Fachdienst Betreuung zählen die Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt), die Teams der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV), dies sind die Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT) und das Einsatz-Nachsorge-Team (ENT), die Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V), die Personenauskunftsstellen (PASt) sowie die Einheiten „Betreuungsplatz 300“ (BtP 300).
2. Aufgaben
2.1 Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt)
Die Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt) unterstützen die Einsatzleitung bei Großschadensereignissen/Katastrophen, insbesondere bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV). Sie betreuen unverletzt und leicht verletzt Betroffene sowie deren Angehörige. Für Einsatzkräfte, die während des Einsatzes Stressreaktionen zeigen, stehen die SEG-Bt als erster Ansprechpartner zur Verfügung, der sie an Spezialisten weitervermittelt.
Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:
- Betrieb einer Betreuungsstelle, insbesondere im Rahmen des Behandlungsplatzes bei einem MANV,
- Aufbau und Betrieb eines Betreuungsplatzes/einer Notunterkunft für bis zu 100 Betroffene,
- Zuführung von betreuungsdienstlicher Ausstattung,
- Mitwirkung bei der Registrierung Betroffener,
- Unterstützung der Schnelleinsatzgruppe-Verpflegung (SEG-V) bei der physischen Betreuung Betroffener sowie der Versorgung von Einsatzkräften,
- Unterstützung der Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT) bei der psychischen Betreuung Betroffener und
- Unterstützung des Sanitätsdienstes durch Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Die SEG-Bt setzen ihr Personal auf Weisung der Einsatzleitung ein. Mehrere SEG-Bt können gemeinsam eingesetzt werden.
2.2 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
2.2.1 Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT)
Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT) unterstützen die Einsatzleitung, indem sie bei besonders belastenden Einsätzen eine sachgerechte psychische Betreuung von Betroffenen gewährleisten.
Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:
- Betreuung von Verletzten während lang andauernder Rettungen oder in Wartezeiten,
- Begleitung von Angehörigen oder anderen unverletzt Betroffenen,
- Fürsorge für Einsatzkräfte während besonders belastender Einsätze,
- Gesprächsangebot in Krisensituationen,
- Unterstützung bei dem Überbringen von Todesnachrichten auf Anforderung der hierfür zuständigen Polizei und
- Beistand für Sterbende.
Die NFS/KIT setzen ihr Personal auf Anforderung der Einsatzleitung eigenständig ein.
Die durch NFS/KIT angebotene qualifizierte psychosoziale Betreuung kann im Rahmen von Großschadensereignissen/Katastrophen zur qualifizierten Ergänzung des Betreuungsangebots der SEG-Bt eingesetzt werden. Mitglieder der NFS/KIT werden entweder als Einzelpersonen (jeweils Diensthabender) oder als gesamtes Team angefordert. Insoweit besteht kein fachlicher Bedarf zur Definition einheitlicher Einsatzstärken. Die Mindeststärke je Team sollte jedoch acht Mitwirkende grundsätzlich nicht unterschreiten.
2.2.2 Einsatz-Nachsorge-Team (ENT)
Das Einsatz-Nachsorge-Team (ENT) unterstützt Einsatzkräfte, die in der Folge von besonders belastenden Einsätzen Belastungsreaktionen zeigen. Es bietet als Regieeinheit des Landes landesweite Hilfen für die Bewältigung dieser Stressreaktionen nach dem Einsatz an.
Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:
- Einzel- und Gruppengespräche,
- strukturierte Einsatznachbesprechungen 24 - 72 Stunden nach dem Einsatz,
- Kurzbesprechungen 8 - 24 Stunden nach dem Einsatz,
- Informationen zur Stressverarbeitung für Einsatzkräfte und
- Weitervermittlung an kompetente Stellen.
Das ENT setzt sein Personal nach Anforderung eigenständig ein.
2.3 Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V)
Die Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V) unterstützen die Einsatzleitung, indem sie bei Großschadensereignissen/Katastrophen Verpflegung zubereiten und diese an hilfsbedürftige Personen und Einsatzkräfte verteilen. Einsätze der SEG-V im kreisübergreifenden Katastrophenschutz sollten grundsätzlich den Zeitraum von 24 Stunden Verweildauer im Einsatzraum (zuzüglich An- und Abmarsch) nicht unterschreiten.
Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:
- Aufbau und Betrieb einer Verpflegungsstelle für 250 Personen
- Zubereitung und Verteilung von Speisen und Getränken,
- Zuführung von Gerät und Rohmaterialien für die Nahrungszubereitung und
- Unterstützung bei betreuungsdienstlichen Aufgaben.
Die SEG-V setzen ihr Personal auf Weisung der Einsatzleitung ein. Mehrere SEG-V können gemeinsam eingesetzt werden.
2.4 Personenauskunftsstellen (PASt)
Gemäß § 43 Absatz 2 BbgBKG haben die unteren Katastrophenschutzbehörden bei Bedarf eine Personenauskunftsstelle (PASt) einzurichten, die Meldungen und Anfragen über den Verbleib von Personen sammelt und Auskünfte erteilt.
Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:
- Erfassung personenbezogener Daten Betroffener,
- Erfassung personenbezogener Daten Anfragender,
- Auskunftserteilung über den Verbleib Betroffener,
- Abgleich erfasster Personendaten zur Identitätsfeststellung Betroffener und
- Zusammenarbeit mit Rettungsdienst, Betreuungsdienst und Polizei.
Die PASt setzen ihr Personal auf Weisung des Aufgabenträgers ein. Mehrere PASt können technisch miteinander verknüpft und somit zur Aufgabenerfüllung gemeinsam eingesetzt werden.
2.5 Betreuungsplatz 300 (BtP 300)
Als überregionale Einsatzunterstützungskapazität gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 KatSV sollte je Regionalleitstellenbereich mindestens eine Einheit „Betreuungsplatz 300 (BtP 300)“ als geschützter Bereich für die Sammlung, Registrierung und Betreuung von unverletzt und leichtverletzt Betroffenen vorgehalten werden. Hierfür schließen die Aufgabenträger des Katastrophenschutzes innerhalb des Regionalleitstellenbereiches eine Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit. Der BtP 300 setzt sich im Wesentlichen aus den SEG´en-Bt und SEG´en - V der Aufgabenträger des jeweiligen Regionalleitstellenbereichs zusammen und soll als normiertes Hilfeleistungspotenzial insbesondere bei großflächigen Evakuierungen z. B. aufgrund von Hochwasserlagen oder vergleichbaren Gefährdungssituationen mit einer Vielzahl Betroffener zum Einsatz kommen.
3. Struktur
3.1 Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt)
Die Struktur der SEG-Bt gliedert sich wie folgt:

3.2 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
3.2.1 Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT)
Die im Land Brandenburg vorhandenen NFS/KIT werden im Wesentlichen als sog. Regieeinheiten der Landkreise und der kreisfreien Städte betrieben. Sie stehen somit unter der Regie der Aufgabenträger, die die jeweiligen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen eigenständig regeln.
Als Anhaltspunkt für die Organisation und Qualifikation der NFS/KIT im Land Brandenburg hat das Ministerium des Innern und für Kommunales mit Schreiben vom 14. Dezember 2014 eine Rahmenempfehlung zum Erlass einer Dienstanweisung Regieeinheit NFS/KIT veröffentlicht.
Zudem wird eine Mindeststärke von acht Einsatzkräften je Team empfohlen.
3.2.2 Einsatz-Nachsorge-Team (ENT)
Das ENT wird als Regieeinheit des Landes betrieben und rekrutiert sich aus Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, die sich zur Mitarbeit im ENT bereit erklärt haben. Die Organisationsstruktur ergibt sich aus der Vereinbarung für das ENT.
3.3 Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V)
Die Struktur der SEG-V gliedert sich wie folgt:

3.4 Personenauskunftsstellen (PASt)
Die Personenauskunftsstellen (PASt) unterstützen den Aufgabenträger, indem sie Meldungen und Anfragen zum Verbleib von Personen sammeln und Auskünfte erteilen. Die PASt können auch bei geeigneten Dritten eingerichtet werden.
Die unteren Katastrophenschutzbehörden im Land Brandenburg haben im Wesentlichen von der Möglichkeit der Beauftragung eines geeigneten Dritten Gebrauch gemacht, indem sie die Kreisauskunftsbüros des Deutschen Roten Kreuzes e. V. (DRK) vertraglich mit der Wahrnehmung der Aufgabe betraut haben.
Ob und in welchem Umfang die untere Katastrophenschutzbehörde im Ereignisfall den Bedarf zur Aktivierung der PASt sieht, steht somit im Ermessen der Behörde. Insofern sind die jeweiligen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen Vertragsgegenstand.
Ein kreisübergreifender Einsatz der PASt ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann jedoch auf Grundlage von § 2 Absatz 5 KatSV organisiert werden. Soweit Großschadensereignisse/Katastrophen das koordinierte Zusammenwirken mehrerer PASt erfordern, wird dieses durch technische Verknüpfungen gewährleistet.
Insoweit besteht im Rahmen dieser Verwaltungsvorschrift kein fachlicher Bedarf zur Definition von Mindeststärke, Struktur, Ausstattung und Ausbildung der PASt.
3.5 Betreuungsplatz 300
Die Struktur des BtP 300 gliedert sich wie folgt:
4. Ausstattung
4.1 Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt)
Die Ausstattung der SEG-Bt besteht insbesondere aus:
- Mannschaftstransportwagen Betreuung (MTW Bt)
Fahrzeug zum Transport von bis zu sechs Einsatzkräften und betreuungsdienstlicher Grundausstattung wie z.B.:- Material zur Sicherung, Kennzeichnung und Registrierung
- Rettungsdecken, Einmal-Patientendecken
- Betreuungstaschen mit psychologischen Notfallsets (Erwachsene und Kinder)
- Warm- und Kaltgetränke
- Hygieneartikel für Erstbetreuung
- Gerätewagen Betreuung (GW-Bt)
Fahrzeug zum Transport von 3 Einsatzkräften und betreuungsdienstlicher Ausstattung für den Betrieb einer Betreuungsstelle/eines Betreuungsplatzes bzw. einer Notunterkunft 100 wie z.B.:- Notstromaggregat
- Schnelleinsatzzelt inkl. Zeltheizung
- 100 Feldbetten in stabiler Ausführung
- Betten für Kleinkinder
- mobile Waschstation
- 200 Bettensets
- 200 Hygienesets
4.2 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
4.2.1 Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT)
Die Ausstattung für die Helfer der NFS/KIT umfasst:
- Einsatzbekleidung entsprechend UVV
- Oberbekleidung mit Aufschrift und Logo „Notfallseelsorge“
- digitaler Meldeempfänger
- Dachaufsetzer „Notfallseelsorge“
- Einsatzrucksack mit Aufschrift „Notfallseelsorge“
4.2.2 Einsatz-Nachsorge-Team (ENT)
Die Ausstattung ergibt sich aus der Vereinbarung für das ENT.
4.3 Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V)
Die Ausstattung der SEG-V besteht insbesondere aus:
- Mannschaftstransportwagen Verpflegung (MTW-V)
Fahrzeug zum Transport von bis zu sechs Einsatzkräften mit persönlicher Einsatzbekleidung und ergänzender Ausstattung zum GW-V sowie Transportmöglichkeiten für die Zuführung von Produkten für die Verpflegungsherstellung. - Gerätewagen-Verpflegung (GW-V)
Lastkraftwagen zum Transport von bis zu drei Einsatzkräften sowie für den Transport von Ausstattung zum Betreiben einer Verpflegungsstelle (u. a. Küchenzelt, Stromerzeuger, Beleuchtung, Trinkwasser, Wasserverteilung, Speisebehälter, Kochtöpfe, Sitzbänke und Tische). - Feldkochherd (FKH)
Fahrzeuganhänger mit Koch- und Bratmodulen sowie Küchengeräteausstattung.
Sofern diese Einsatzfahrzeuge nicht vorhanden sind, können Fahrzeuge mit vergleichbarem Einsatzwert (sog. Platzhalterfahrzeuge) gemäß § 7 KatSV bis zur Ersatzbeschaffung angerechnet und weiter verwendet werden.
4.4 Personenauskunftsstellen (PASt)
vgl. oben zu Ziffer 3.4
4.5 BtP 300
Der BtP 300 ist mit einem Führungsfahrzeug, der Technik von zwei SEG-V, 3 SEG-Bt, einem Spülmobil sowie mobilen Sanitäranlagen ausgestattet. Die Bereitstellung der Sanitäranlagen soll auf Basis vertraglicher Regelungen durch Dritte erfolgen.
5. Ausbildung
5.1 Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt)
Die Ausbildung der Einsatzkräfte der SEG-Bt umfasst folgende Qualifizierungsmaßnahmen:
Lfd. Nr. | Ausbildung | UE | Ausbildungsbedarf | Ausbildungs- | |
1 | Grund- | Ersthelfer | 9 | alle Einsatzkräfte | Standortebene/ HIOS |
2 | Einsatzkräfte Strukturen im KatS Registrierung Verhalten im Einsatz Persönliche Ausrüstung Betreiben von Ausgabestellen Grundlagen Unterbringung und Betreuungsmaßnahmen Psycholog. Belastung am Einsatzort Allgemeiner Arbeitsschutz Gefahren an der Einsatzstelle Umwelt-/Brandschutz Umgang mit elektr. Geräten Zeltbau Fahrzeug-/Gerätekunde (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 16 | alle Einsatzkräfte | Standortebene/ HIOS | |
3 | Grund- | Sprechfunker | 16 | alle Einsatzkräfte | Standortebene/ HIOS |
4 | Fach- | Betreuung Material der sozialen Betreuung und Unterkunft Erstbelehrung IfSG Spezifischer Arbeitsschutz Erkundung und Wertermittlung von Stellen und Liegenschaften Transportlogistik
Spezielle Dokumentation Information der Betroffenen Zusammenarbeit mit Behörden, Ämtern und Hilfsorganisationen Einbindung „Ungebundener Helfer“ Ausgabe von Verpflegung und Gegenständen des täglichen Bedarfs Betreuung von Betroffenen
(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 32 | alle Einsatzkräfte | Kreis-/ |
5 | Führungs- | Gruppenführer Rechtsgrundlagen KatS Führungsstile/-verhalten Betreuungseinsatz Kommunikation Methoden der Konfliktlösung Umgang mit Konflikten Gefahren an der Einsatzstelle Maßnahmen Unfallverhütung/Arbeitsschutz Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN) Aufgaben des Gruppenführers Führungsvorgang Strukturen im KatS Strukturen an der Einsatzstelle Führung im Einsatz Zusammenarbeit mit Dritten Führungsmittel Ergänzende Zivilschutzausbildung Erfolgskontrolle (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 56 | GF | Landesebene |
6 | Sonderlehrgang | Einheitsführer des Katastrophenschutzes | 16 | GF und Stv. | LSTE |
7 | Übung | Alarmierungsübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS- | |
8 | Übung | Vollübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS- | |
9 | Erweiterung der | Führerschein Klasse CE | 1 Kfz x 2 Kf | untere KatS- | |
5.2 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
5.2.1 Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT)
Die Ausbildung der Einsatzkräfte der NFS/KIT umfasst folgende Qualifizierungsmaßnahmen:
Lfd. Nr. | Ausbildung | UE | Ausbildungsbedarf | Ausbildungsebene/ | |
1 | Grundaus- | Lehrgangsorganisation Geschichte und Status der NFS/KI Einsatzorganisation und -ablauf Grundlagen der Kommunikation/Übung Umgang mit Verlust, Trauer u. Krisen (Theorie/Übung) Spirituelle Grundlagen, Rituale in der NFS/KI Suizid (Probleme, Analyse und Handlungsansätze) Psychotraumatologische Grundlagen der NFS/KI Vorgehen beim Überbringen von Todesnachrichten Vorgehen bei erfolgloser Reanimation Vorgehen bei Verkehrsunfällen Vorgehen bei angedrohten Suiziden Umgang mit den Medien Fallbesprechungen in der Gruppe Einzelgespräch (Erfolgskontrolle, Befähigungsbeurteilung) | 83 | alle Einsatzkräfte | Landesebene |
2 | Grundaus-bildung | Praktika FW, RD, Polizei | 24 | alle Einsatzkräfte | untere KatS-Behörde |
3 | Grund-ausbildung | Sprechfunker | 16 | alle Einsatzkräfte | untere KatS-Behörde |
4 | Fachaus-bildung | NFS/KI in Großschadenslagen | 27 | alle Einsatzkräfte | LSTE |
5 | Fachaus-bildung | Aufbaukurs | 40 | alle Einsatzkräfte | LSTE |
6 | Führungs- | Leiter PSNV Führungs- und Einsatzgrundsätze der PSNV, Planspiel, prakt. Übung | 36 | 2 Einsatzkräfte je Team Voraussetzung: Besuch Lfd. Nr. 4 | LSTE |
7 | Führungs- | Fachberater PSNV Führungs- und Einsatzgrundsätze der PSNV (Auffrischung), Stabsarbeit, Lagevortrag, Planspiel, prakt. Übung | 36 | 2 Einsatzkräfte je Team Voraussetzung: Besuch Lfd. Nr. 5 | LSTE |
8 | Sonderlehr-gang | Einheitsführer des | 16 | Teamleiter und | LSTE |
9 | Übung | Alarmierungsübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS-Behörde | |
10 | Übung | Vollübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS-Behörde | |
5.2.2 Einsatz-Nachsorge-Team (ENT)
Die Ausbildungsanforderungen ergeben sich aus der Vereinbarung für das ENT.
5.3 Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V)
Die Ausbildung der Einsatzkräfte der SEG-V umfasst folgende Qualifizierungsmaßnahmen:
Lfd. Nr. | Ausbildung | UE | Ausbildungsbedarf | Ausbildungs- | |
1 | Grundausbildung | Ersthelfer | 9 | alle Einsatzkräfte | Standortebene/ HIOS |
2 | Grund- | Einsatzkräfte Strukturen im KatS Registrierung Verhalten im Einsatz Persönliche Ausrüstung Betreiben von Ausgabestellen Grundlagen Unterbringung Psycholog. Belastung am Einsatzort Allgemeiner Arbeitsschutz Gefahren an der Einsatzstelle Umwelt-/Brandschutz Umgang mit elektr. Geräten Zeltbau Fahrzeug-/Gerätekunde (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung sowie einer Berufsausbildung gegen Nachweis möglich) | 16 | alle Einsatzkräfte | Standortebene/ HIOS |
3 | Grund- | Sprechfunker | 16 | alle Einsatzkräfte | Standortebene/ |
4 | Fachaus- | Verpflegung Grundlagen Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften
Spezifischer Arbeitsschutz Material
Mitwirkung in der Vorsorgeplanung und Beschaffung Beschaffung von Lebensmitteln Lagerung von Lebensmitteln (Getränke und Speisen) Transportlogistik (Transport von Gütern verschiedenster Art im Rahmen des Bedarfs) Einrichtung von Küchenbereichen und Lebensmittellagern Einrichtung und Betrieb von Ausgabestellen Personal- und Materialhygiene Dokumentation (z.B. Küchentagebuch, HACCP) Lebensmittelkunde (geeignete Kostformen und Besonderheiten) Zubereitung von Kalt- und Warmgetränke Zubereitung von Kaltverpflegung Zubereitung von Warmverpflegung (Unterstützung) Einsatzverpflegung Interkulturelle Bedürfnisse bei der Zubereitung (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 46 | alle Einsatzkräfte | Kreis-/ Regionalebene |
5 | Fach- | Feldkoch Speiseplan und Mengenberechnung Personalplanung und Einsatztaktik Reaktion Einsatzverlauf und Lageänderungen Auf- und Abbau Kochzentrum Warmverpflegung mit Frischprodukte Warmverpflegung mit Convenience Sonderformen Ernährung Interkulturelle Bedürfnisse mobile Küchen/Kochstellen Anforderungen an stationäre Küchen Entsorgung Arbeitsschutz Dokumentation und Nachweisführung Erfolgskontrolle (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung | 32 | Feldköche | Landesebene |
6 | Führungs- | Gruppenführer Rechtsgrundlagen KatS Führungsstile/-verhalten Betreuungseinsatz Kommunikation Methoden der Konfliktlösung Umgang mit Konflikten Gefahren an der Einsatzstelle Maßnahmen Unfallverhütung/Arbeitsschutz Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN) Aufgaben des Gruppenführers Führungsvorgang Strukturen im KatS Strukturen an der Einsatzstelle Führung im Einsatz Zusammenarbeit mit Dritten Führungsmittel Ergänzende Zivilschutzausbildung Erfolgskontrolle (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 56 | GF | Landesebene |
7 | Sonderlehrgang | Einheitsführer des Katastrophenschutzes | 16 | GF und | LSTE |
8 | Übung | Alarmierungsübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS- | |
9 | Übung | Vollübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS- | |
10 | Erweiterung der | Führerschein Klasse C1 | 1 Kfz x 2 Kf | untere KatS- | |
5.4 Personenauskunftsstellen (PASt)
vgl. oben Ziffer 3.4
5.5 BTP 300
Zusätzlich zu den unter Nr. 5.1 und 5.3 genannten Ausbildungen sind für den Betreuungsplatz 300 folgende Ausbildungen erforderlich:
Lfd. Nr. | Ausbildung | UE | Ausbildungsbedarf | Ausbildungs- | |
1 | Führungsausbildung | Zugführer Rechtsgrundlagen ZS Betreuungseinsatz Führungsorganisation auf Zugführerebene Kfz-Marsch Strukturen im Zivilschutz Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN) Aufgaben des Zugführers Führungsvorgang Pressearbeit Zusammenarbeit mit Dritten Führungsmittel Ergänzende Zivilschutzausbildung Erfolgskontrolle (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 77 | VF | Landesebene |
2 | Führungsausbildung | Verbandsführer Rechtsgrundlagen und Aufgabenbereiche im Zivil- und Katastrophenschutz Führungssystem Führungsorganisation Führungsvorgang Arbeiten in und mit der Führungsgruppe Führungsmittel Öffentlichkeitsarbeit Anlegen von Übungen Erfolgskontrolle (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 35 | VF | Landesebene |
3 | Sonderlehrgang | Einheitsführer des Katastrophenschutzes | 16 | VF | LSTE |
4 | Übung | Alarmierungsübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS- | |
5 | Übung | Marschübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS- | |
6 | Übung | Vollübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS- | |
6. Abkürzungsverzeichnis
Auf das gemeinsame Abkürzungsverzeichnis der Verwaltungsvorschriften zur Katastrophenschutzverordnung wird verwiesen (Anlage).
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2022 | ||
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