Landesregierung Brandenburg

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Ausführung der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) zum Fachdienst Betreuung (VV-Bt)

Aktuelle Fassung

1. Einleitung

Auf Grund von § 49 Absatz 2 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und weitere Vorschriften vom 19. Juni 2019 und § 8 der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) vom 17. Oktober 2012 (GVBl. II Nr. 87), die zuletzt durch Verordnung zur Änderung der Katastrophenschutzverordnung vom 16. Dezember 2022 (GVBl. II Nr. 102) geändert wurde, erlässt das Ministerium des Innern und für Kommunales folgende Verwaltungsvorschrift zum Fachdienst Betreuung (VV-Bt). Die hierin enthaltenen Festlegungen sollen eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung der Aufgabenträger des Katastrophenschutzes sowie der im Katastrophenschutz Mitwirkenden sicherstellen. Sie können auf Grundlage fachlicher Bedarfseinschätzungen erweitert werden.

Zum Fachdienst Betreuung zählen die Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt), die Teams der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV), dies sind die Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT) und das Einsatz-Nachsorge-Team (ENT), die Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V), die Personenauskunftsstellen (PASt) sowie die Einheiten „Betreuungsplatz 300“ (BtP 300).

2. Aufgaben

2.1 Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt)

Die Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt) unterstützen die Einsatzleitung bei Großschadensereignissen/Katastrophen, insbesondere bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV). Sie betreuen unverletzt und leicht verletzt Betroffene sowie deren Angehörige. Für Einsatzkräfte, die während des Einsatzes Stressreaktionen zeigen, stehen die SEG-Bt als erster Ansprechpartner zur Verfügung, der sie an Spezialisten weitervermittelt.

Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:

  • Betrieb einer Betreuungsstelle, insbesondere im Rahmen des Behandlungsplatzes bei einem MANV,
  • Aufbau und Betrieb eines Betreuungsplatzes/einer Notunterkunft für bis zu 100 Betroffene,
  • Zuführung von betreuungsdienstlicher Ausstattung,
  • Mitwirkung bei der Registrierung Betroffener,
  • Unterstützung der Schnelleinsatzgruppe-Verpflegung (SEG-V) bei der physischen Betreuung Betroffener sowie der Versorgung von Einsatzkräften,
  • Unterstützung der Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT) bei der psychischen Betreuung Betroffener und
  • Unterstützung des Sanitätsdienstes durch Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Die SEG-Bt setzen ihr Personal auf Weisung der Einsatzleitung ein. Mehrere SEG-Bt können gemeinsam eingesetzt werden.

2.2 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

2.2.1 Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT)

Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT) unterstützen die Einsatzleitung, indem sie bei besonders belastenden Einsätzen eine sachgerechte psychische Betreuung von Betroffenen gewährleisten.

Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:

  • Betreuung von Verletzten während lang andauernder Rettungen oder in Wartezeiten,
  • Begleitung von Angehörigen oder anderen unverletzt Betroffenen,
  • Fürsorge für Einsatzkräfte während besonders belastender Einsätze,
  • Gesprächsangebot in Krisensituationen,
  • Unterstützung bei dem Überbringen von Todesnachrichten auf Anforderung der hierfür zuständigen Polizei und
  • Beistand für Sterbende.

Die NFS/KIT setzen ihr Personal auf Anforderung der Einsatzleitung eigenständig ein.

Die durch NFS/KIT angebotene qualifizierte psychosoziale Betreuung kann im Rahmen von Großschadensereignissen/Katastrophen zur qualifizierten Ergänzung des Betreuungsangebots der SEG-Bt eingesetzt werden. Mitglieder der NFS/KIT werden entweder als Einzelpersonen (jeweils Diensthabender) oder als gesamtes Team angefordert. Insoweit besteht kein fachlicher Bedarf zur Definition einheitlicher Einsatzstärken. Die Mindeststärke je Team sollte jedoch acht Mitwirkende grundsätzlich nicht unterschreiten.

2.2.2 Einsatz-Nachsorge-Team (ENT)

Das Einsatz-Nachsorge-Team (ENT) unterstützt Einsatzkräfte, die in der Folge von besonders belastenden Einsätzen Belastungsreaktionen zeigen. Es bietet als Regieeinheit des Landes landesweite Hilfen für die Bewältigung dieser Stressreaktionen nach dem Einsatz an.

Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:

  • Einzel- und Gruppengespräche,
  • strukturierte Einsatznachbesprechungen 24 - 72 Stunden nach dem Einsatz,
  • Kurzbesprechungen 8 - 24 Stunden nach dem Einsatz,
  • Informationen zur Stressverarbeitung für Einsatzkräfte und
  • Weitervermittlung an kompetente Stellen.

Das ENT setzt sein Personal nach Anforderung eigenständig ein.

2.3 Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V)

Die Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V) unterstützen die Einsatzleitung, indem sie bei Großschadensereignissen/Katastrophen Verpflegung zubereiten und diese an hilfsbedürftige Personen und Einsatzkräfte verteilen. Einsätze der SEG-V im kreisübergreifenden Katastrophenschutz sollten grundsätzlich den Zeitraum von 24 Stunden Verweildauer im Einsatzraum (zuzüglich An- und Abmarsch) nicht unterschreiten.

Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:

  • Aufbau und Betrieb einer Verpflegungsstelle für 250 Personen
  • Zubereitung und Verteilung von Speisen und Getränken,
  • Zuführung von Gerät und Rohmaterialien für die Nahrungszubereitung und
  • Unterstützung bei betreuungsdienstlichen Aufgaben.

Die SEG-V setzen ihr Personal auf Weisung der Einsatzleitung ein. Mehrere SEG-V können gemeinsam eingesetzt werden.

2.4 Personenauskunftsstellen (PASt)

Gemäß § 43 Absatz 2 BbgBKG haben die unteren Katastrophenschutzbehörden bei Bedarf eine Personenauskunftsstelle (PASt) einzurichten, die Meldungen und Anfragen über den Verbleib von Personen sammelt und Auskünfte erteilt.

Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:

  • Erfassung personenbezogener Daten Betroffener,
  • Erfassung personenbezogener Daten Anfragender,
  • Auskunftserteilung über den Verbleib Betroffener,
  • Abgleich erfasster Personendaten zur Identitätsfeststellung Betroffener und
  • Zusammenarbeit mit Rettungsdienst, Betreuungsdienst und Polizei.

Die PASt setzen ihr Personal auf Weisung des Aufgabenträgers ein. Mehrere PASt können technisch miteinander verknüpft und somit zur Aufgabenerfüllung gemeinsam eingesetzt werden.

2.5 Betreuungsplatz 300 (BtP 300)

Als überregionale Einsatzunterstützungskapazität gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 KatSV sollte je Regionalleitstellenbereich mindestens eine Einheit „Betreuungsplatz 300 (BtP 300)“ als geschützter Bereich für die Sammlung, Registrierung und Betreuung von unverletzt und leichtverletzt Betroffenen vorgehalten werden. Hierfür schließen die Aufgabenträger des Katastrophenschutzes innerhalb des Regionalleitstellenbereiches eine Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit. Der BtP 300 setzt sich im Wesentlichen aus den SEG´en-Bt und SEG´en - V der Aufgabenträger des jeweiligen Regionalleitstellenbereichs zusammen und soll als normiertes Hilfeleistungspotenzial insbesondere bei großflächigen Evakuierungen z. B. aufgrund von Hochwasserlagen oder vergleichbaren Gefährdungssituationen mit einer Vielzahl Betroffener zum Einsatz kommen.

3. Struktur

3.1 Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt)

Die Struktur der SEG-Bt gliedert sich wie folgt:

Das Bild zeigt die Struktur einer SEG-V mit 3 Fahrzeugen und 9 Einsatzkräften.

3.2 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

3.2.1 Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT)

Die im Land Brandenburg vorhandenen NFS/KIT werden im Wesentlichen als sog. Regieeinheiten der Landkreise und der kreisfreien Städte betrieben. Sie stehen somit unter der Regie der Aufgabenträger, die die jeweiligen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen eigenständig regeln.

Als Anhaltspunkt für die Organisation und Qualifikation der NFS/KIT im Land Brandenburg hat das Ministerium des Innern und für Kommunales mit Schreiben vom 14. Dezember 2014 eine Rahmenempfehlung zum Erlass einer Dienstanweisung Regieeinheit NFS/KIT veröffentlicht.

Zudem wird eine Mindeststärke von acht Einsatzkräften je Team empfohlen.

3.2.2 Einsatz-Nachsorge-Team (ENT)

Das ENT wird als Regieeinheit des Landes betrieben und rekrutiert sich aus Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, die sich zur Mitarbeit im ENT bereit erklärt haben. Die Organisationsstruktur ergibt sich aus der Vereinbarung für das ENT.

3.3 Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V)

Die Struktur der SEG-V gliedert sich wie folgt:

Das Bild zeigt die Struktur eines BtP 300 mit 14 Fahrzeugen und 49 Einsatzkräften.

3.4 Personenauskunftsstellen (PASt)

Die Personenauskunftsstellen (PASt) unterstützen den Aufgabenträger, indem sie Meldungen und Anfragen zum Verbleib von Personen sammeln und Auskünfte erteilen. Die PASt können auch bei geeigneten Dritten eingerichtet werden.

Die unteren Katastrophenschutzbehörden im Land Brandenburg haben im Wesentlichen von der Möglichkeit der Beauftragung eines geeigneten Dritten Gebrauch gemacht, indem sie die Kreisauskunftsbüros des Deutschen Roten Kreuzes e. V. (DRK) vertraglich mit der Wahrnehmung der Aufgabe betraut haben.

Ob und in welchem Umfang die untere Katastrophenschutzbehörde im Ereignisfall den Bedarf zur Aktivierung der PASt sieht, steht somit im Ermessen der Behörde. Insofern sind die jeweiligen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen Vertragsgegenstand.

Ein kreisübergreifender Einsatz der PASt ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann jedoch auf Grundlage von § 2 Absatz 5 KatSV organisiert werden. Soweit Großschadensereignisse/Katastrophen das koordinierte Zusammenwirken mehrerer PASt erfordern, wird dieses durch technische Verknüpfungen gewährleistet.

Insoweit besteht im Rahmen dieser Verwaltungsvorschrift kein fachlicher Bedarf zur Definition von Mindeststärke, Struktur, Ausstattung und Ausbildung der PASt.

3.5 Betreuungsplatz 300

Die Struktur des BtP 300 gliedert sich wie folgt:

4. Ausstattung

4.1 Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt)

Die Ausstattung der SEG-Bt besteht insbesondere aus:

  • Mannschaftstransportwagen Betreuung (MTW Bt)

    Fahrzeug zum Transport von bis zu sechs Einsatzkräften und betreuungsdienstlicher Grundausstattung wie z.B.:
    • Material zur Sicherung, Kennzeichnung und Registrierung
    • Rettungsdecken, Einmal-Patientendecken
    • Betreuungstaschen mit psychologischen Notfallsets (Erwachsene und Kinder)
    • Warm- und Kaltgetränke
    • Hygieneartikel für Erstbetreuung
  • Gerätewagen Betreuung (GW-Bt)

    Fahrzeug zum Transport von 3 Einsatzkräften und betreuungsdienstlicher Ausstattung für den Betrieb einer Betreuungsstelle/eines Betreuungsplatzes bzw. einer Notunterkunft 100 wie z.B.:
    • Notstromaggregat
    • Schnelleinsatzzelt inkl. Zeltheizung
    • 100 Feldbetten in stabiler Ausführung
    • Betten für Kleinkinder
    • mobile Waschstation
    • 200 Bettensets
    • 200 Hygienesets

4.2 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

4.2.1 Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT)

Die Ausstattung für die Helfer der NFS/KIT umfasst:

  • Einsatzbekleidung entsprechend UVV
  • Oberbekleidung mit Aufschrift und Logo „Notfallseelsorge“
  • digitaler Meldeempfänger
  • Dachaufsetzer „Notfallseelsorge“
  • Einsatzrucksack mit Aufschrift „Notfallseelsorge“

4.2.2 Einsatz-Nachsorge-Team (ENT)

Die Ausstattung ergibt sich aus der Vereinbarung für das ENT.

4.3 Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V)

Die Ausstattung der SEG-V besteht insbesondere aus:

  • Mannschaftstransportwagen Verpflegung (MTW-V)

    Fahrzeug zum Transport von bis zu sechs Einsatzkräften mit persönlicher Einsatzbekleidung und ergänzender Ausstattung zum GW-V sowie Transportmöglichkeiten für die Zuführung von Produkten für die Verpflegungsherstellung.

  • Gerätewagen-Verpflegung (GW-V)

    Lastkraftwagen zum Transport von bis zu drei Einsatzkräften sowie für den Transport von Ausstattung zum Betreiben einer Verpflegungsstelle (u. a. Küchenzelt, Stromerzeuger, Beleuchtung, Trinkwasser, Wasserverteilung, Speisebehälter, Kochtöpfe, Sitzbänke und Tische).

  • Feldkochherd (FKH)

    Fahrzeuganhänger mit Koch- und Bratmodulen sowie Küchengeräteausstattung.

Sofern diese Einsatzfahrzeuge nicht vorhanden sind, können Fahrzeuge mit vergleichbarem Einsatzwert (sog. Platzhalterfahrzeuge) gemäß § 7 KatSV bis zur Ersatzbeschaffung angerechnet und weiter verwendet werden.

4.4 Personenauskunftsstellen (PASt)

vgl. oben zu Ziffer 3.4

4.5 BtP 300

Der BtP 300 ist mit einem Führungsfahrzeug, der Technik von zwei SEG-V, 3 SEG-Bt, einem Spülmobil sowie mobilen Sanitäranlagen ausgestattet. Die Bereitstellung der Sanitäranlagen soll auf Basis vertraglicher Regelungen durch Dritte erfolgen.

5. Ausbildung

5.1 Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt)

Die Ausbildung der Einsatzkräfte der SEG-Bt umfasst folgende Qualifizierungsmaßnahmen:

Lfd. Nr.

Ausbildung

UE

Ausbildungsbedarf

Ausbildungs-
ebene/-ver-
antwortlicher

1

Grund-
ausbildung

Ersthelfer
Erste Hilfe

9

alle Einsatzkräfte

Standortebene/ HIOS

2

Einsatzkräfte

Strukturen im KatS

Registrierung

Verhalten im Einsatz

Persönliche Ausrüstung

Betreiben von Ausgabestellen

Grundlagen Unterbringung und Betreuungsmaßnahmen

Psycholog. Belastung am Einsatzort

Allgemeiner Arbeitsschutz

Gefahren an der Einsatzstelle

Umwelt-/Brandschutz

Umgang mit elektr. Geräten

Zeltbau

Fahrzeug-/Gerätekunde

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

16

alle Einsatzkräfte

Standortebene/ HIOS

3

Grund-
ausbildung

Sprechfunker

16

alle Einsatzkräfte

Standortebene/ HIOS

4

Fach-
ausbildung

Betreuung

Material der sozialen Betreuung und Unterkunft

Erstbelehrung IfSG

Spezifischer Arbeitsschutz

Erkundung und Wertermittlung von Stellen und Liegenschaften

Transportlogistik

  • Transport von Gütern verschiedenster Art im Rahmen des Bedarfs
  • Transportbegleitung von Betroffenen

Spezielle Dokumentation

Information der Betroffenen

Zusammenarbeit mit Behörden, Ämtern und Hilfsorganisationen

Einbindung „Ungebundener Helfer“

Ausgabe von Verpflegung und Gegenständen des täglichen Bedarfs

Betreuung von Betroffenen

  • besondere Situation von Betroffenen
  • besonders Hilfebedürftige
  • interkulturelle Bedürfnisse
  • Betreuung Betroffener nach CBRN-Lagen

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

32

alle Einsatzkräfte

Kreis-/
Regionalebene/ HIOS

5

Führungs-
ausbildung

Gruppenführer

Rechtsgrundlagen KatS

Führungsstile/-verhalten

Betreuungseinsatz

Kommunikation

Methoden der Konfliktlösung

Umgang mit Konflikten

Gefahren an der Einsatzstelle

Maßnahmen Unfallverhütung/Arbeitsschutz

Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN)

Aufgaben des Gruppenführers

Führungsvorgang

Strukturen im KatS

Strukturen an der Einsatzstelle

Führung im Einsatz

Zusammenarbeit mit Dritten

Führungsmittel

Ergänzende Zivilschutzausbildung

Erfolgskontrolle

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

56

GF
stv. GF

Landesebene
Schulen
HIOS

6

Sonderlehrgang

Einheitsführer des Katastrophenschutzes

16

GF und Stv.

LSTE

7

Übung

Alarmierungsübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 2 Jahre

untere KatS-
Behörde

8

Übung

Vollübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 5 Jahre

untere KatS-
Behörde

9

Erweiterung der
Fahrerlaubnis

Führerschein Klasse CE

1 Kfz x 2 Kf

untere KatS-
Behörde

5.2 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

5.2.1 Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT)

Die Ausbildung der Einsatzkräfte der NFS/KIT umfasst folgende Qualifizierungsmaßnahmen:

Lfd. Nr.

Ausbildung

UE

Ausbildungsbedarf

Ausbildungsebene/
-verantwortlicher

1

Grundaus-
bildung

Lehrgangsorganisation

Geschichte und Status der NFS/KI

Einsatzorganisation und -ablauf

Grundlagen der Kommunikation/Übung

Umgang mit Verlust, Trauer u. Krisen (Theorie/Übung)

Spirituelle Grundlagen, Rituale in der NFS/KI

Suizid (Probleme, Analyse und Handlungsansätze)

Psychotraumatologische Grundlagen der NFS/KI

Vorgehen beim Überbringen von Todesnachrichten

Vorgehen bei erfolgloser Reanimation

Vorgehen bei Verkehrsunfällen

Vorgehen bei angedrohten Suiziden

Umgang mit den Medien

Fallbesprechungen in der Gruppe

Einzelgespräch (Erfolgskontrolle, Befähigungsbeurteilung)

83



alle Einsatzkräfte

Landesebene

2

Grundaus-bildung

Praktika FW, RD, Polizei

24

alle Einsatzkräfte

untere KatS-Behörde

3

Grund-ausbildung

Sprechfunker

16

alle Einsatzkräfte

untere KatS-Behörde

4

Fachaus-bildung

NFS/KI in Großschadenslagen

27

alle Einsatzkräfte

LSTE

5

Fachaus-bildung

Aufbaukurs

40

alle Einsatzkräfte
1 x alle 5 Jahre

LSTE

6

Führungs-
ausbildung

Leiter PSNV

Führungs- und Einsatzgrundsätze der PSNV,

Planspiel, prakt. Übung

36

2 Einsatzkräfte je Team

Voraussetzung: Besuch Lfd. Nr. 4

LSTE

7

Führungs-
ausbildung

Fachberater PSNV

Führungs- und Einsatzgrundsätze der PSNV (Auffrischung), Stabsarbeit, Lagevortrag, Planspiel, prakt. Übung

36

2 Einsatzkräfte je Team

Voraussetzung: Besuch Lfd. Nr. 5

LSTE

8

Sonderlehr-gang

Einheitsführer des
Katastrophenschutzes

16

Teamleiter und
Stv. Teamleiter

LSTE

9

Übung

Alarmierungsübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 2 Jahre

untere KatS-Behörde

10

Übung

Vollübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 5 Jahre

untere KatS-Behörde

5.2.2 Einsatz-Nachsorge-Team (ENT)

Die Ausbildungsanforderungen ergeben sich aus der Vereinbarung für das ENT.

5.3 Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V)

Die Ausbildung der Einsatzkräfte der SEG-V umfasst folgende Qualifizierungsmaßnahmen:

Lfd. Nr.

Ausbildung

UE

Ausbildungsbedarf

Ausbildungs-
ebene/-ver-
antwortlicher

1

Grundausbildung

Ersthelfer
Erste Hilfe

9

alle Einsatzkräfte

Standortebene/ HIOS

2

Grund-
ausbildung

Einsatzkräfte

Strukturen im KatS

Registrierung

Verhalten im Einsatz

Persönliche Ausrüstung

Betreiben von Ausgabestellen

Grundlagen Unterbringung
und Betreuungsmaßnahmen

Psycholog. Belastung am Einsatzort

Allgemeiner Arbeitsschutz

Gefahren an der Einsatzstelle

Umwelt-/Brandschutz

Umgang mit elektr. Geräten

Zeltbau

Fahrzeug-/Gerätekunde

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung sowie einer Berufsausbildung gegen Nachweis möglich)

16





alle Einsatzkräfte

Standortebene/ HIOS

3

Grund-
ausbildung

Sprechfunker

16

alle Einsatzkräfte

Standortebene/
HIOS

4

Fachaus-
bildung

Verpflegung

Grundlagen Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften

  • Belehrung Lebensmittelhygieneverordnung
  • Produkthaftung
  • Lebensmittelinformationsverordnung
  • HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)

Spezifischer Arbeitsschutz

Material

  • Güter der Verpflegungsausgabe inkl. Transport
  • mobile Küchen/Kochstellen
  • Anforderungen an stationäre Küchen
  • Wartung und Pflege

Mitwirkung in der Vorsorgeplanung und Beschaffung

Beschaffung von Lebensmitteln

Lagerung von Lebensmitteln (Getränke und Speisen)

Transportlogistik (Transport von Gütern verschiedenster Art im Rahmen des Bedarfs)

Einrichtung von Küchenbereichen und Lebensmittellagern

Einrichtung und Betrieb von Ausgabestellen

Personal- und Materialhygiene

Dokumentation (z.B. Küchentagebuch, HACCP)

Lebensmittelkunde (geeignete Kostformen und Besonderheiten)

Zubereitung von Kalt- und Warmgetränke

Zubereitung von Kaltverpflegung

Zubereitung von Warmverpflegung (Unterstützung)

Einsatzverpflegung

Interkulturelle Bedürfnisse bei der Zubereitung

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

46

alle Einsatzkräfte

Kreis-/ Regionalebene
HIOS

5

Fach-
ausbildung

Feldkoch

Speiseplan und Mengenberechnung

Personalplanung und Einsatztaktik

Reaktion Einsatzverlauf und Lageänderungen

Auf- und Abbau Kochzentrum

Warmverpflegung mit Frischprodukte

Warmverpflegung mit Convenience

Sonderformen Ernährung

Interkulturelle Bedürfnisse

mobile Küchen/Kochstellen

Anforderungen an stationäre Küchen

Entsorgung

Arbeitsschutz

Dokumentation und Nachweisführung

Erfolgskontrolle

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung
sowie einer Berufsausbildung gegen Nachweis möglich)

32






Feldköche

Landesebene
Schulen
HIOS bzw.
vergleichbare
Ausbildungs-
stätten

6

Führungs-
ausbildung

Gruppenführer

Rechtsgrundlagen KatS

Führungsstile/-verhalten

Betreuungseinsatz

Kommunikation

Methoden der Konfliktlösung

Umgang mit Konflikten

Gefahren an der Einsatzstelle

Maßnahmen Unfallverhütung/Arbeitsschutz

Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN)

Aufgaben des Gruppenführers

Führungsvorgang

Strukturen im KatS

Strukturen an der Einsatzstelle

Führung im Einsatz

Zusammenarbeit mit Dritten

Führungsmittel

Ergänzende Zivilschutzausbildung

Erfolgskontrolle

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

56

GF
stv. GF

Landesebene
Schulen
HIOS

7

Sonderlehrgang

Einheitsführer des Katastrophenschutzes

16

GF und
stv. GF

LSTE

8

Übung

Alarmierungsübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 2 Jahre

untere KatS-
Behörde

9

Übung

Vollübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 5 Jahre

untere KatS-
Behörde

10

Erweiterung der
Fahrerlaubnis

Führerschein Klasse C1

Führerschein Klasse CE

1 Kfz x 2 Kf

1 LKW mit Anhän-ger x 2 Kf

untere KatS-
Behörde

5.4 Personenauskunftsstellen (PASt)

vgl. oben Ziffer 3.4

5.5 BTP 300

Zusätzlich zu den unter Nr. 5.1 und 5.3 genannten Ausbildungen sind für den Betreuungsplatz 300 folgende Ausbildungen erforderlich:

Lfd. Nr.

Ausbildung

UE

Ausbildungsbedarf

Ausbildungs-
ebene/-ver-
antwortlicher

1

Führungsausbildung

Zugführer

Rechtsgrundlagen ZS

Betreuungseinsatz

Führungsorganisation auf Zugführerebene

Kfz-Marsch

Strukturen im Zivilschutz

Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN)

Aufgaben des Zugführers

Führungsvorgang

Pressearbeit

Zusammenarbeit mit Dritten

Führungsmittel

Ergänzende Zivilschutzausbildung

Erfolgskontrolle

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

77

VF
stv. VF
sowie 1 GF aus den 3 SEG-Bt des BtP 300

Landesebene
Schulen
HIOS

2

Führungsausbildung

Verbandsführer

Rechtsgrundlagen und Aufgabenbereiche im Zivil- und Katastrophenschutz

Führungssystem

Führungsorganisation

Führungsvorgang

Arbeiten in und mit der Führungsgruppe

Führungsmittel

Öffentlichkeitsarbeit

Anlegen von Übungen

Erfolgskontrolle

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

35

VF
stv. VF

Landesebene
Schulen
HIOS/LSTE

3

Sonderlehrgang

Einheitsführer des Katastrophenschutzes

16

VF
stv. VF

LSTE

4

Übung

Alarmierungsübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 2 Jahre

untere KatS-
Behörde

5

Übung

Marschübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 2 Jahre

untere KatS-
Behörde

6

Übung

Vollübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 5 Jahre

untere KatS-
Behörde

6. Abkürzungsverzeichnis

Auf das gemeinsame Abkürzungsverzeichnis der Verwaltungsvorschriften zur Katastrophenschutzverordnung wird verwiesen (Anlage).

7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2022

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