Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik)

Historische Fassung

I.

Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) - Stand: 1. Januar 2022“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.

II.

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 2. Dezember 2019 (JMBl. S. 152) außer Kraft.

Potsdam, den 14. Oktober 2021

Die Ministerin der Justiz

Susanne Hoffmann

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 14. Oktober 2021 JMBl/21, [Nr. 11], S. 102
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2025 durch Allgemeine Verfügung vom 20. November 2024 JMBl/24, [Nr. 12], S. 199

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