Landesregierung Brandenburg

Baupreisindexzahl für 2020

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Oktober 2016 (GVBl. II Nr. 53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,219.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

gültig ab 1. Juni 2020

Nr.Gebäudeartanrechenbare Bauwertein Euro/m³ 2020
1Wohngebäude138
2Wochenendhäuser121
3Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen185
4Schulen176
5Kindertageseinrichtungen157
6Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen157
7Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten183
8Krankenhäuser205
9Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos157
10Hallenbäder169
11eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten277
Bauart schwer167
sonstige Bauart57
11.2der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten267
Bauart schwer157
sonstige Bauart48
11.3der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten257
Bauart schwer148
sonstige Bauart37
11.4der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten248
Bauart schwer137
sonstige Bauart27
12andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten104
13andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude93
14mehrgeschossige Verkaufsstätten140
15mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude122
16eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen101
17mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen122
18Tiefgaragen188
19Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude49
20Gewächshäuser
20.1bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt37
20.2der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt21

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 55 €/m².

1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 21. April 2020 ABl./20, [Nr. 19], S. 448

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