Historische Fassung Allgemeine Weisung im Ausländerrecht Nr. 02/2020 zu den Anwendungshinweisen des BMI zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Allgemeine Weisung im Ausländerrecht Nr. 02/2020 - AW-AuslR Nr. 02/2020)
Historische Fassung
Allgemeine Weisung Nr. 02/2020
Aufenthaltsrecht:
Allgemeine Weisung zu den Anwendungshinweisen des BMI zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das BMI hat die in der Anlage beigefügten Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz übersandt.
Diese Anwendungshinweise sind einschließlich der in den Anlagen beigefügten Musterformulare in Brandenburg ab dem 1. März 2020 verbindlich anzuwenden. Darüber hinaus sind bis auf Weiteres die vom BMI im Anschreiben vom 30. Januar 2020 erbetenen statistischen Daten zu erheben und vorzuhalten.
Zu § 71 Abs. 1 Satz 5 AufenthG (neu) informiere ich wie folgt: Die Landesregierung prüft derzeit die Option, in Brandenburg zeitnah eine zentrale Ausländerbehörde gemäß § 71 Abs. 1 Satz 5 AufenthG einzurichten. Bis zu einer eventuellen Einrichtung einer solchen Stelle bleiben die kommunalen Ausländerbehörden nach § 71 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 AuslRZV für die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zuständig.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 31. Januar 2020 | ||
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