Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Brandenburgische Aktenordnung (BbgAktO)

Historische Fassung

I.

Die Anweisungen für die Verwaltung des Schriftguts bei den Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg - Brandenburgische Aktenordnung - werden neu gefasst und mit Stand vom 1. Januar 2020 herausgegeben.

Die Brandenburgische Aktenordnung wird den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften als PDF-Datei zur Verfügung gestellt, die in die Datenverarbeitungssysteme der Geschäftsstellen und Serviceeinheiten aufzunehmen ist.

II.

Die Brandenburgische Aktenordnung tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 26. Oktober 2018 (JMBl. S. 110) außer Kraft.

Potsdam, den 19. Dezember 2019

Die Ministerin der Justiz

Susanne Hoffmann

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 19. Dezember 2019 JMBl/20, [Nr. 1], S. 2
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2023 durch Allgemeine Verfügung vom 29. Dezember 2022 JMBl/23, [Nr. 2], S. 40

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