Historische Fassung Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik)
Historische Fassung
I.
Der Ausschuss für Justizstatistik hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Gerichten ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) - Stand: 1. Januar 2020“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.
II.
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 23. November 2017 (JMBl. S. 104) außer Kraft.
Potsdam, den 14. November 2019
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 14. November 2019 | JMBl/19, [Nr. 12], S. 151 | |
| Außer Kraft getreten am 1. Januar 2022 durch Allgemeine Verfügung vom 26. November 2021 | JMBl/21, [Nr. 12], S. 114 | |
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