Historische Fassung Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik)
Historische Fassung
I.
Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik) - Stand: 1. Januar 2020“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.
II.
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 27. Oktober 2015 (JMBl. S. 109) außer Kraft.
Potsdam, den 18. Oktober 2019
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 18. Oktober 2019 | JMBl/19, [Nr. 11], S. 143 | |
| Außer Kraft getreten am 1. Januar 2022 durch Allgemeine Verfügung vom 28. Oktober 2021 | JMBl/21, [Nr. 11], S. 102 | |
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