Landesregierung Brandenburg

Baupreisindexzahl für 2019

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Oktober 2016 (GVBl. II Nr. 53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,178.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

gültig ab 1. Juni 2019

Nr.Gebäudeartanrechenbare Bauwertein Euro/m³ 2019
1Wohngebäude133
2Wochenendhäuser117
3Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen179
4Schulen170
5Kindertageseinrichtungen152
6Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen152
7Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten177
8Krankenhäuser198
9Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos152
10Hallenbäder164
11eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten274
Bauart schwer165
sonstige Bauart55
11.2der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten265
Bauart schwer155
sonstige Bauart46
11.3der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten255
Bauart schwer146
sonstige Bauart35
11.4der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten246
Bauart schwer135
sonstige Bauart26
12andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten100
13andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude90
14mehrgeschossige Verkaufsstätten135
15mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude118
16eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen98
17mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen118
18Tiefgaragen181
19Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude47
20Gewächshäuser
20.1bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt35
20.2der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt20

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 53 €/m².

1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 24. April 2019 ABl./19, [Nr. 17], S. 460

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen