Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Bundesumzugskostengesetz - BUKG - Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen -

Historische Fassung

In Ergänzung des Rundschreibens des Ministeriums der Finanzen vom 16. September 2003 (ABl. S. 1002) wird - in Übereinstimmung mit der vom Bundesministerium des Innern - D I 5 - 222 101/10 - vom 15. April 2005 erlassenen Regelung - für die Bemessung der Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BUKG in Anlehnung an § 77 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes) bis zu einer hierzu erfolgenden Gesetzesänderung Folgendes festgelegt:

  1. Der im BUKG aufgeführten Besoldungsgruppe C 4 entspricht das Amt W 3 und
  2. den Besoldungsgruppen C 1 bis C 3 entsprechen die Ämter W 1 und W 2.

Um Beachtung wird gebeten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. April 2005 ABl./05, [Nr. 19], S. 550
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdF vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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