Historische Fassung Anordnung über die Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
Historische Fassung
I.
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben eine Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) in der ab 1. Mai 2019 geltenden Fassung vom 1. Februar 2019 vereinbart.
Der Text der Anordnung ist in der geänderten Fassung im Bundesanzeiger am 8. April 2019 veröffentlicht worden. Er ist unter dem Link www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de abrufbar.
II.
Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Mai 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 4. Januar 2016 (JMBl. S. 3) außer Kraft.
Potsdam, den 23. April 2019
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 23. April 2019 | JMBl/19, [Nr. 5], S. 42 | |
| Außer Kraft getreten am 1. August 2022 durch Allgemeine Verfügung vom 3. August 2022 | JMBl/22, [Nr. 8], S. 83 | |
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