Aufhebung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen „Hinweise für die Beschaffung und Unterhaltung der von den Verwaltungsangehörigen des Landes im Dienst zu tragenden Schutzkleidung“
Aktuelle Fassung
Der Erlass des Ministeriums der Finanzen „Hinweise für die Beschaffung und Unterhaltung der von den Verwaltungsangehörigen des Landes im Dienst zu tragenden Schutzkleidung“ vom 13. März 1992 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Hinweise sind durch die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ im 4. Kapitel, 4. Abschnitt „Persönliche Schutzausrüstung“ gegenstandslos geworden.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 4. Februar 2019 | ABl./19, [Nr. 6], S. 224 | |
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