Landesregierung Brandenburg

Baupreisindexzahl 2018

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Oktober 2016 (GVBl. II Nr. 53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,145.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

gültig ab 1. Juni 2018

Nr.Gebäudeartanrechenbare Bauwerte in Euro/m³
1Wohngebäude129
2Wochenendhäuser113
3Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen174
4Schulen165
5Kindertageseinrichtungen148
6Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen148
7Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten172
8Krankenhäuser192
9Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos148
10Hallenbäder159
11eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten272
Bauart schwer163
sonstige Bauart54
11.2der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer 1 und mit nicht geringen Einbauten263
Bauart schwer154
sonstige Bauart45
11.3der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten254
Bauart schwer145
sonstige Bauart34
11.4der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten245
Bauart schwer134
sonstige Bauart25
12andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten97
13andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude87
14mehrgeschossige Verkaufsstätten132
15mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude115
16eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen95
17mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen115
18Tiefgaragen176
19Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude46
20Gewächshäuser
20.1bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt34
20.2der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt19

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 52 €/m².

1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. April 2018 ABl./18, [Nr. 19], S. 419

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