Landesregierung Brandenburg

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2018.01 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten betreffenden Petitionen (AW-StAG 2018.01)

Aktuelle Fassung

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2018.01

an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten betreffenden Petitionen

Vom 31. Juli 20241
Gz.: 03-21-810-12/2010-001/010

Die Staatsangehörigkeitsbehörden nehmen gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg (vgl. § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 PetG) zu die Wahrnehmung ihrer den Landkreisen und kreisfreien Städten als Auftragsangelegenheiten übertragenen Aufgaben (§ 1 StAngZustG) betreffenden Petitionen (Artikel 24 Verfassung des Landes Brandenburg) ausdrücklich im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde (§ 2 StAngZustG) Stellung und stimmen sich dazu vorher mit ihr ab.

1 1. Aktualisierung. Redaktionelle Neufassung und Ersetzung der Fassung vom 16. April 2018..

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. April 2018
Inhalt neu gefasst durch Allgemeine Weisung vom 31. Juli 2024

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