Historische Fassung Rundschreiben 4/18 (RS 4/18)
Historische Fassung
Termine und Fristen für die Abiturprüfungen im Jahr 2019 im Zweiten Bildungsweg
1. Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahr 2019 im Zweiten Bildungsweg
Für die Abiturprüfung im Jahr 2019 im Zweiten Bildungsweg gelten die in der Anlage beigefügten Termine und Fristen.
Der Plan für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach wird zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht. Die Pläne für die Durchführung der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach und für die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach werden zwei Unterrichtstage vor dem Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht.
Zwischen zwei schriftlichen Abiturprüfungen soll ein Prüfling mindestens einen Tag Pause haben. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach finden für einen Prüfling an einem Tage statt, sofern der Prüfling nicht Prüfungen an verschiedenen Tagen wünscht und dies möglich ist.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2018 in Kraft und am 31. Juli 2019 außer Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 23. März 2018 | Abl. MBJS/18, [Nr. 7], S. 78 | |
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