Historische Fassung Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg
Historische Fassung
I.
Der Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg wird neu gefasst und tritt am 1. März 2018 in Kraft.
II.
Der Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg kann auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz http://www.mdjev.brandenburg.de als PDF-Datei abgerufen werden.
III.
Der durch Allgemeine Verfügung vom 16. März 2015 (JMBl. S. 30) in Kraft gesetzte Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg wird aufgehoben.
Potsdam, den 8. Dezember 2017
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 8. Dezember 2017 | JMBl/18, [Nr. 2], S. 10 | |
| Außer Kraft getreten am 1. November 2024 durch Allgemeine Verfügung vom 20. September 2024 | JMBl/24, [Nr. 10], S. 126 | |
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