Historische Fassung Vorläufige Regelung der Verwaltungszuständigkeiten in der brandenburgischen Verwaltungsgerichtsbarkeit
Historische Fassung
I.
Die Organisationsverfügung des Ministers der Justiz vom 12. November 1993 (JMBl. S. 193) ist mit folgender Maßgabe anzuwenden:
Die dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg übertragenen Aufgaben werden - jeweils für ihr Gericht - von den Präsidenten der Verwaltungsgerichte wahrgenommen. Die Vorbereitung der Entscheidung über Ernennungen und Entlassungen von Richtern wird dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg übertragen, soweit nicht Auskünfte des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einzuholen sind.
II.
Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.
Potsdam, den 14. Dezember 2017
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Außer Kraft getreten am 1. Januar 2019 durch Zeitablauf vom 14. Dezember 2017 | JMBl/18, [Nr. 1], S. 4 | |
| Ursprüngliche Fassung vom 14. Dezember 2017 | JMBl/18, [Nr. 1], S. 4 | |
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