Landesregierung Brandenburg

Baupreisindexzahl 2017

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Oktober 2016 (GVBl. II Nr. 53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,115.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.
Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2017
Nr.Gebäudeartanrechenbare Bauwerte in Euro/m³
1Wohngebäude126
2Wochenendhäuser110
3Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen169
4Schulen161
5Kindertageseinrichtungen144
6Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen144
7Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten167
8Krankenhäuser187
9Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos144
10Hallenbäder155
11eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten270
Bauart schwer161
sonstige Bauart52
11.2der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten261
Bauart schwer152
sonstige Bauart43
11.3der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten252
Bauart schwer143
sonstige Bauart33
11.4der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten243
Bauart schwer133
sonstige Bauart25
12andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten95
13andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude85
14mehrgeschossige Verkaufsstätten128
15mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude112
16eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen93
17mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen112
18Tiefgaragen172
19Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude45
20Gewächshäuser
20.1bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt33
20.2der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt19

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 50 €/m².

1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 3. Mai 2017 ABl./17, [Nr. 20], S. 473

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