Landesregierung Brandenburg

Verwaltungsvollstreckungsrecht

Aktuelle Fassung

Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg vom 16. Mai 2013 (GVBl. I Nr. 18) ist am 1. September 2013 in Kraft getreten und hat das zuvor geltende Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg vom 18. Dezember 1992 in der zuletzt geltenden Fassung abgelöst.

Damit haben die „Hinweise zur Vollstreckung von Geldforderungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg“ vom 5. Juni 2000 (ABl. S. 311) und die „Hinweise zur Anwendung der Vorschriften über den Verwaltungszwang nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg“ vom 8. Juni 2000 (ABl. S. 338) keine Rechtsgrundlage mehr.

Sie werden mit sofortiger Wirkung ersatzlos aufgehoben.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 28. Mai 2014 ABl./14, [Nr. 24], S. 794

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