Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 4/13 (RS 4/13)

Historische Fassung

Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2013/14

  1. Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2013/14 gelten die als Anlage beigefügten Zeiträume und Termine.
  2. Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß Nummer 8 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung gilt:

    Unterrichtsausfall soll vermieden werden. Im Anschluss an die schriftliche Fremdsprachenprüfung findet nach einer angemessenen Pause weiterhin Unterricht statt. An dem Tag der mündlichen Fremdsprachenprüfung wird in den betreffenden Klassen kein Unterricht durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin fest.

    Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen erfolgt frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sekundarstufe I-Verordnung.

    Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen stattfinden.
  3. Dieses Rundschreiben tritt am 01. August 2013 in Kraft und am 31. Juli 2014 außer Kraft.

Anlage

Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2013/14

Zeiträume und Termine

Termin/ZeitraumVorgangRechtsgrundlage
Bis 16. September 2013konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses§ 25 Absatz 1 Sek I-V
Bis 21. Februar 2014Festlegung des Termins der mündlichen Fremdsprachenprüfung durch den Prüfungsausschuss§ 22 Absatz 1 Nummer 4 Sek I-V
i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V
Ab 03. März 2014

Ab 24. März 2014
Wahl der Fremdsprache in der mündlichen Fremdsprachenprüfung durch die Schülerinnen und Schüler

Fremdsprachenprüfung
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
§ 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Satz 2 Sek I-V

§ 26 Absatz 3 Sek I-V
08. Mai 2014schriftliche Prüfung Deutsch§ 22 Absatz 1 Nummer 1 Sek I-V
i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V
13.Mai 2014schriftliche Prüfung Mathematik§ 22 Absatz 1 Nummer 2 Sek I-V
i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V
15. Mai 2014schriftliche Prüfung Englisch§ 22 Absatz 1 Nummer 3 Sek I-V
i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V
16. Juni 2014frühester Termin der Bekanntgabe der Jahresnoten und der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache
sowie
für die Bekanntgabe der Abschlussnoten, in Gesamtschulen der Abschlussnoten und der Abschlusspunktzahlen, in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache
§ 26 Absatz 4 Sek I-V
17. Juni 2014frühester Termin für die Beantragung einer freiwilligen Zusatzprüfung in einem Plicht- oder Wahlpflichtfach oder einem Lernbereich
sowie
für die Beantragung freiwilliger Zusatzprüfungen in Deutsch und Mathematik
§ 22 Absatz 2 Satz 1 i. V. m.
§ 26 Absatz 4 Sek I-V, Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V

§ 22 Absatz 2 Satz 2 i. V. m.
§ 26 Absatz 4 Sek I-V, Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. Juli 2014 durch Zeitablauf vom 20. März 2013 Abl. MBJS/13, [Nr. 4], S. 116
Ursprüngliche Fassung vom 20. März 2013 Abl. MBJS/13, [Nr. 4], S. 116

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