Historische Fassung
Erlass Nr. 2 /2012
Ausländerrecht; Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG
hier: Verlängerung
Historische Fassung
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat am 26. März 2012 im Umlaufverfahren einen Beschluss zu einem bundesweit einheitlichen Abschiebungsstopp nach Syrien auf der Grundlage des § 60a Abs. 1 AufenthG gefasst.
Um eine zeitliche Abstimmung im Sinne der Bundeseinheitlichkeit zu erreichen, wird die von Brandenburg mit Erlass Nr. 1 aus 2012 vom 15. Februar 2012 angeordnete Frist zur Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien über den 15. August 2012 hinaus bis zum 30. September 2012 verlängert.
Im Übrigen bleibt der Erlass vom 15. Februar 2012 unberührt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 11. April 2012 | ||
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