Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Maßgebende Beträge nach § 39 Absatz 3 Satz 2 BBhV

Historische Fassung

Das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 ist mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I Nummer 23 rückwirkend zum 1. April 2011 in Kraft getreten. Die entsprechenden aktualisierten Besoldungstabellen und Übersichten sind im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I Nummer 27 veröffentlicht worden. Dadurch ergeben sich für das Land Brandenburg neue maßgebende Beträge nach § 39 Absatz 3 Satz 2 BBhV.

Ab 1. April 2011 beläuft sich der maßgebende Betrag auf 2.924,00 EUR und ab 1. Januar 2012 auf 2.996,57 EUR.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. November 2011

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