Historische Fassung
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Maßgebende Beträge nach § 39 Absatz 3 Satz 2 BBhV
Historische Fassung
Das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 ist mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I Nummer 23 rückwirkend zum 1. April 2011 in Kraft getreten. Die entsprechenden aktualisierten Besoldungstabellen und Übersichten sind im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I Nummer 27 veröffentlicht worden. Dadurch ergeben sich für das Land Brandenburg neue maßgebende Beträge nach § 39 Absatz 3 Satz 2 BBhV.
Ab 1. April 2011 beläuft sich der maßgebende Betrag auf 2.924,00 EUR und ab 1. Januar 2012 auf 2.996,57 EUR.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 18. November 2011 | ||
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