Historische Fassung Rundschreiben 9/11 (RS 9/11)
Historische Fassung
Termine und Fristen für die Abiturprüfungen im Jahr 2012 im Zweiten Bildungsweg
1. Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2012 im Zweiten Bildungsweg
Für die Abiturprüfung im Jahre 2012 im Zweiten Bildungsweg gelten die in der Anlage beigefügten Termine und Fristen.
Der Plan für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach wird zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht. Die Pläne für die Durchführung der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach und für die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach werden zwei Unterrichtstage vor dem Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht.
Zwischen zwei schriftlichen Abiturprüfungen soll ein Prüfling mindestens einen Tag Pause haben. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach finden für einen Prüfling an einem Tage statt, sofern der Prüfling nicht Prüfungen an verschiedenen Tagen wünscht und dies möglich ist.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2011 in Kraft und am 31. Juli 2012 außer Kraft.
Anlage
Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2012 im Zweiten Bildungsweg
| Vorgang | Bezug zur ZBWV *) | Termin/Frist | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Unterrichtsbeginn | 15.8.2011 | ||||
| Wahl des dritten und vierten Abiturprüfungsfaches **) | § 24 Absatz 4 Satz 2 | spätestens am 2.9.2011 | |||
| Mitteilung der gewählten schriftlichen Abitur-prüfungsfächer an das staatliche Schulamt | spätestens am 9.9.2011 | ||||
| Bildung des Prüfungsausschusses | § 31 | spätestens am 16.9.2011 | |||
| Vorlage des schulischen Zeitplanes für die Abiturprüfung (Entwurf) beim staatlichen Schulamt | § 29 Absatz 1 | spätestens am 30.9.2011 | |||
| Vorlage der Aufgabenvorschläge für die schriftliche Abiturprüfung beim staatlichen Schulamt | § 35 Absatz 5 | spätestens am 20.1.2012 | |||
| Festlegung der Bewertungen für das vierte Semester | frühestens am 23.3.2012 | ||||
| Zulassung zur Abiturprüfung | § 30 | frühestens am 29.3.2012, spätestens am 3.4.2012 | |||
| Unterrichtsende für das vierte Semester | 3.4.2012 | ||||
| schriftliche Abiturprüfungen | § 36 | vom 16.4.2012 bis spätestens 4.5.2012 | |||
| mündliche Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach | § 38 Absatz 1 | vom 7.5.2012 bis spätestens 23.5.2012 | |||
| Feststellung des vorläufigen Prüfungsergebnisses; Festlegung zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach | § 38 Absatz 2 § 38 Absatz 3 | frühestens am letzten Tag der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach, spätestens am 11.6.2012 | |||
| Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in den schriftlichen Prüfungen und in den mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach; Be-kanntgabe der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach | frühestens am letzten Tag der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach, spätestens am 11.6.2012 | ||||
| Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling **); Wahl der Reihenfolge der zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling **) | § 38 Absatz 4 § 38 Absatz 5 | frühestens nach Bekanntgabe der Prü-fungsergebnisse im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach und der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach, spätestens am 11.6.2012 | |||
| zusätzliche mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach | § 38 Absatz 3 und 5 | frühestens am 12.6.2012, spätestens am 15.6.2012 | |||
| Ausgabe der Abiturzeugnisse | spätestens am 20.6.2012 |
*) Verordnung über die Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges (ZBW-Verordnung - ZBWV) vom 6. Juli 1998 (GVBl. II S. 490), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Mai 2008 (GVBl. II S. 170)
**) Termine mit einem Sternchen-Symbol müssen im schulischen Zeitplan mit einer Uhrzeitangabe versehen sein.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Außer Kraft getreten am 31. Juli 2012 durch Zeitablauf vom 27. Juni 2011 | Abl. MBJS/11, [Nr. 4], S. 196 | |
| Ursprüngliche Fassung vom 27. Juni 2011 | Abl. MBJS/11, [Nr. 4], S. 196 | |
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