Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Heilkurorteverzeichnis Inland

Historische Fassung

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen teilte mit seinem Schreiben vom 29. September 2010 mit, dass die Listen der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen aktualisiert wurden. Danach ergeben sich für das Kurorteverzeichnis Inland folgende Änderungen (Änderungen sind fettgedruckt):

Name ohne BadPLZGemeindeAnerkenntnis als Kurort ist erteilt für: (Ortsteile, sofern nicht B, G, K*)Artbezeichnung
Schandau01814Bad SchandauBad Schandau, Krippen, OstrauKneippkurort

Lausick ist nicht mehr als “(Mineral-)Heilbad“, sondern als “Heilbad“ anerkannt. Berggießhübel und Gottleuba (Bad Gottleuba-Berggießhübel) sind nicht mehr in der Liste der staatlich anerkannten Kurorte enthalten.

Im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung des Anhangs 6 zu § 35 Absatz 1 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur BBhV bitte ich, ab sofort entsprechend zu verfahren.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 5. Oktober 2010

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