Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Kurorteverzeichnis EU-Ausland (Anhang 7 - VwV zu § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBhV)

Historische Fassung

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Der Europäische Heilbäderverband hat auf Grund mehrerer Anfragen von Beihilfefestsetzungstellen des Landes Bayern zu bestimmten Kurorten im Ausland Stellung genommen. Von dort wurden folgende Orte als Kurorte des EU-Auslands, die den in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Qualitätsstandard erfüllen, bewertet:

Ortsnamendeutsche OrtsnamenLand
BathEngland
Bad WaltersdorfÖsterreich
DaxFrankreich
BojniceWeinitzSlowakei
Seebad GoldstrandBulgarien

Bei etwaig auftretenden Fällen bitte ich, vorgenannte Orte als Kurorte im EU-Ausland nach Anhang 7 - VwV zu § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBhV - anzuerkennen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 12. August 2010

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