Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Organisations- und Flugkostenpauschalen im Rahmen von Organtransplantationen

Historische Fassung

Das Bundesministerium des Innern teilte mit seinem Schreiben - D 6 - 213 106 - 11/0 - vom 29. Juli 2010 die im Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - 45.5-3194-6.1.11 - vom 12. April 2002 unter Abschnitt III Nr. 2 aufgeführten Pauschalen für das Jahr 2010 mit. Sie werden wie folgt festgesetzt:

  1. eine Organisationspauschale für jedes transplantierte Organ in Höhe von 8.319 Euro und
  2. bei extrarenalen Organen (zzt. Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm) zusätzlich eine Pauschale für Flugkosten von 6.179 Euro für jedes transplantierte Organ, für das ein eigenständiger Flug durchgeführt wurde.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 12. August 2010
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012 ABl./12, [Nr. 22], S. 827

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