Historische Fassung
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Organisations- und Flugkostenpauschalen im Rahmen von Organtransplantationen
Historische Fassung
Das Bundesministerium des Innern teilte mit seinem Schreiben - D 6 - 213 106 - 11/0 - vom 29. Juli 2010 die im Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - 45.5-3194-6.1.11 - vom 12. April 2002 unter Abschnitt III Nr. 2 aufgeführten Pauschalen für das Jahr 2010 mit. Sie werden wie folgt festgesetzt:
- eine Organisationspauschale für jedes transplantierte Organ in Höhe von 8.319 Euro und
- bei extrarenalen Organen (zzt. Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm) zusätzlich eine Pauschale für Flugkosten von 6.179 Euro für jedes transplantierte Organ, für das ein eigenständiger Flug durchgeführt wurde.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 12. August 2010 | ||
| Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012 | ABl./12, [Nr. 22], S. 827 | |
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