Landesregierung Brandenburg

Abgabepreise für gebrauchte Pflastersteine und Straßenborde aus Naturstein an öffentliche Baulastträger

Aktuelle Fassung

Die Bekanntmachung richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV), Abteilung 5, Nummer 10/1997 - Straßenbau - vom 10. Juni 1997 (ABl. S. 602) wurden Regelungen zur Abgabe von Pflastersteinen, Straßenbordsteinen und Platten aus Naturstein, die bei Baumaßnahmen im Zuge von Bundesfern- und Landesstraßen anfallen, an öffentliche Baulastträger eingeführt.

Der Runderlass des MSWV, Abteilung 5, Nummer 10/1997 - Straßenbau - vom 10. Juni 1997 wird hiermit außer Kraft gesetzt.

Öffentliche Baulastträger können sich bei Bedarf an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wenden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 19. Mai 2010 ABl./10, [Nr. 23], S. 944

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