Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Soziale Sicherung von Pflegepersonen während der Pflegezeit in der Arbeitslosenversicherung - Beitragshöhe 2009 -

Historische Fassung

Nach § 341 Abs. 2 SGB III in Verbindung mit § 1 Beitragssatzverordnung 2009 beträgt der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis 1. Juli 2010 2,8% (2008: 3,3%). Hieraus ergibt sich für Pflegepersonen nach dem Pflegezeitgesetz ein neuer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 7,06 EUR (West) bzw. 5,98 EUR (Ost) monatlich. Dieser Beitrag errechnet sich wie folgt:

Bezugsgröße nach § 18 SGB IV sind für die alten Länder der Bundesrepublik 2.520,00 EUR und für die neuen Länder der Bundesrepublik 2.135,00 EUR monatlich. Nach § 345 Nr. 8 SGB III gilt als Arbeitsentgelt ein Betrag von 10% der monatlichen Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahme, also 252,00 EUR bzw. 213,50 EUR. Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2009 2,8%, so dass sich hieraus kaufmännisch gerundet ein Beitrag in Höhe von 7,06 EUR bzw. 5,98 EUR monatlich errechnet.

Die so ermittelten Beiträge für 2009 sind gemäß Abschnitt III Nr. 5 des o. g. Rundschreibens als Gesamtbeitrag bis spätestens 31. März 2010 an die Bundesagentur zu zahlen. Für die am 31. März 2009 fälligen Beiträge für 2008 gilt der bisherige Beitragssatz von 3,3%.

Mit Schreiben des Ministeriums der Finanzen - 45-FD 3194.84-001/08 - vom 16. Juli 2008 wurde als Anlage das „Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Pflegekassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit vom 1. Juli 2008“ zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen während der Pflegezeit in der Arbeitslosenversicherung übersandt. Im Abschnitt III Beitragsrecht des vorgenannten Rundschreibens wurden verschiedene Berechnungshinweise auf der Grundlage der Beitragssätze für das Jahr 2008 gegeben. Der Verband der privaten Krankenversicherung teilte nunmehr mit seinem Schreiben vom 14. Januar 2009 die Höhe der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2009 mit.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. März 2009
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012 ABl./12, [Nr. 22], S. 827

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