Historische Fassung
Brandenburgisches Sonderzahlungsgesetz für die Jahre 2007 bis 2009 (BbgSZG 2007-2009)
Aufstockungsbetrag für das Jahr 2008
Historische Fassung
Die Höhe des Gesamtbetrages für die Aufstockung und die Aufstockungsbeträge der Sonderzahlung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Landes für das Jahr 2008 werden gemäß § 7 des Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetzes für die Jahre 2007 bis 2009 vom 26. März 2007 (GVBl. I S. 70, 71), geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (GVBl. I S. 158), wie folgt festgesetzt:
- der Gesamtbetrag für die Aufstockung auf 5.424.000 Euro,
- die Aufstockungsbeträge für
- aktive Beamte und Richter auf 168,00 Euro,
- Beamte im Vorbereitungsdienst auf 50,40 Euro und
- Versorgungsempfänger auf 84,00 Euro.
Für Bezieher von Witwen-, Waisengeld oder Unterhaltsbeiträgen finden die maßgeblichen Anteilssätze vom Ruhegehalt Anwendung (Bemessungsgrundlage 84,00 Euro).
Potsdam, den 13. November 2007
Der Minister der Finanzen
Rainer Speer
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 13. November 2008 | ||
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