Historische Fassung Hinweise zur Zahlung der Sonderzahlung im Jahr 2008
Historische Fassung
Die Sonderzahlung nach dem Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetz für die Jahre 2007 bis 2009 setzt sich aus einem Grundbetrag und einem von Steuermehreinnahmen abhängigen, jährlich festzulegenden, Aufstockungsbetrag zusammen. Der Minister der Finanzen hat am 13. November 2008 die den Grundbetrag der Sonderzahlung ergänzenden Aufstockungsbeträge gemäß § 7 BbgSZG 2007 - 2009 für das Jahr 2008 festgesetzt. Die Veröffentlichung dieser Festsetzung im Amtsblatt für das Land Brandenburg ist eingeleitet und wird voraussichtlich im Dezember 2008 erfolgen.
Die Aufstockungsbeträge für das Jahr 2008 lauten wie folgt
- für aktive Beamte und Richter 168,00 Euro,
- für Beamte im Vorbereitungsdienst 50,40 Euro
und - für Versorgungsempfänger 84,00 Euro.
Für Bezieher von Witwen-, Waisengeld oder Unterhaltsbeiträgen finden die maßgeblichen Anteilssätze vom Ruhegehalt Anwendung (Bemessungsgrundlage 84,00 Euro).
Der Grundbetrag der Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro wird mit den Bezügen für den Monat Dezember 2008 gezahlt. Die Beamten und Richter der Landesverwaltung erhalten den Aufstockungsbetrag zur Sonderzahlung mit den Bezügen für den Monat Februar 2008 ausgezahlt. Die kommunalen Dienstherren und der Kommunale Versorgungsverband entscheiden über den Zahlungstermin für den Aufstockungsbetrag im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in eigener Zuständigkeit.
Ich bitte Sie, das Rundschreiben Ihren Beschäftigten in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben.
Zusatz für MASGF, MWFK und MI:
Ich bitte, die Sozialversicherungsträger, die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und die Kommunen entsprechend zu unterrichten.
Zusatz für ZBB:
Die Verbuchung der ausgezahlten Aufstockungsbeträge soll analog dem Verfahren im letzten Jahr noch im Haushaltsjahr 2008 erfolgen. Ich bitte Sie, eine entsprechende Übersicht über die Höhe der je Einzelplan ausgezahlten Aufstockungsbeträge zu fertigen und mir zuzuleiten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 19. November 2008 | ||
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