Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 2/09 (RS 2/09)

Historische Fassung

Regelungen zu den zentralen schriftlichen Abiturprüfungen 2011 in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik

Zur Vorbereitung, Organisation und Durchführung zentraler schriftlicher Abiturprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik im Schuljahr 2010/2011 werden folgende Regelungen gemäß § 25 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 1. März 2002 (GVBl. II S. 142), geändert durch Verordnung vom 29. September 2005 (GVBl. II S. 509), veröffentlicht.

1. Verbindliche Vorgaben für Inhalte, Themen und Methoden (Prüfungsschwerpunkte)

Für die Fächer der zentralen schriftlichen Abiturprüfungen gelten pro Fach die ab dem Schuljahr 2008/2009 gemäß Anlage 3 a der VV-Rahmenlehrplan und curricularen Materialien gültigen Rahmenlehrpläne.

Die Prüfungsschwerpunkte für die o. g. schriftlichen Abiturprüfungsfächer stehen auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg zur Verfügung und sind unter www.bildung-brandenburg.de abrufbar. Die Prüfungsschwerpunkte für das Schuljahr 2009/2010 gelten auch für das Schuljahr 2010/2011.

2. Informationen der Lehrkräfte und Prüflinge

Die Lehrkräfte sowie die Prüflinge sind in geeigneter Weise über die Prüfungsschwerpunkte in den oben genannten Fächern zu informieren.

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Kraft und am 31. Juli 2011 außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 25. März 2009 Abl. MBJS/09, [Nr. 4], S. 134
Außer Kraft getreten am 25. August 2009 durch Rundschreiben vom 20. Juli 2009 Abl. MBJS/09, [Nr. 6], S. 229

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