Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 1/08 (RS 1/08)

Historische Fassung

Fortgeltung von Rundschreiben im Geschäftsbereich Bildung, Jugend und Sport;
Rechtsstand bis zum ABl. MBJS 04/2008 vom 5. Juni 2008

  1. Die in Anlage 1 enthaltenen Rundschreiben gelten nach dem 31. Juli 2008 fort, sofern sie nicht durch andere Regelungen oder durch Fristablauf außer Kraft treten.
  2. Die in Anlage 2 aufgeführten Rundschreiben sind ab dem 1. August 2008 nicht mehr anzuwenden. Sie können als Arbeitsmaterial für die Fortführung der Verwaltungspraxis weiter Arbeitsgrundlage sein, sofern andere Regelungen dem nicht entgegenstehen.
  3. Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 23. Juni 2008 Abl. MBJS/08, [Nr. 7], S. 248

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