Historische Fassung Rundschreiben 1/08 (RS 1/08)
Historische Fassung
Fortgeltung von Rundschreiben im Geschäftsbereich Bildung, Jugend und Sport;
Rechtsstand bis zum ABl. MBJS 04/2008 vom 5. Juni 2008
- Die in Anlage 1 enthaltenen Rundschreiben gelten nach dem 31. Juli 2008 fort, sofern sie nicht durch andere Regelungen oder durch Fristablauf außer Kraft treten.
- Die in Anlage 2 aufgeführten Rundschreiben sind ab dem 1. August 2008 nicht mehr anzuwenden. Sie können als Arbeitsmaterial für die Fortführung der Verwaltungspraxis weiter Arbeitsgrundlage sein, sofern andere Regelungen dem nicht entgegenstehen.
- Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 23. Juni 2008 | Abl. MBJS/08, [Nr. 7], S. 248 | |
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