Historische Fassung Rundschreiben 9/08 (RS 9/08)
Historische Fassung
1. Flexible Pflichtstundenverteilung über einen längeren Zeitraum; Führung von Unterrichtsstundenkonten - Rundschreiben 30/00
2. Organisation der Arbeit in den Schulen; Beteiligung der Konferenz der Lehrkräfte - Fortgeltung des Rundschreibens 16/05
1.
Gemäß § 17 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg (Arbeitszeitverordnung - AZV Bbg) hat das Ministerium des Innern im Rahmen der Experimentierklausel der Verlängerung der Regelung zu einer abweichenden, ungleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen durchschnittlichen Pflichtstundenzahl über einen längeren Zeitraum bis zum Schuljahresende 2008/2009 zugestimmt.
Dadurch kann innerhalb dieses Zeitraumes der Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte schul- oder schulhalbjahresbezogen abweichend von der durchschnittlichen wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung nach Maßgabe des Rundschreibens 30/00 festgelegt und ausgeglichen werden.
Die übrigen Bestimmungen des Rundschreibens 30/00 vom 18. September 2000 gelten uneingeschränkt weiter.
2.
Durch das Rundschreiben 16/05 wurde festgelegt, dass feste Anwesenheitszeiten an einer Schule nur eingeführt werden sollen, wenn die Konferenz der Lehrkräfte dem zustimmt. Die Regelung gilt bis zum Ablauf des Schuljahres 2007/2008.
Auf der Grundlage der am 11. Januar 2008 mit den Gewerkschaften erzielten Ergänzungsvereinbarung zur Umsetzung des Schulressourcenkonzepts wird die Geltungsdauer des Rundschreibens 16/05 bis zum Schuljahr 2009/2010 verlängert.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 22. Juli 2008 | Abl. MBJS/08, [Nr. 7], S. 272 | |
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