Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Gen-Test bei erhöhtem Krebsrisiko

Historische Fassung

Mit o. g. Schreiben wurde darüber informiert, dass im Rahmen der Krebsvorsorge ein Früherkennungsprogramm für erblich belastete Frauen entwickelt wurde. Damit haben erstmals Frauen mit einem erhöhten familiären Brust- und Eierstockkrebsrisiko die Möglichkeit, einen Gen-Test und die notwendigen Früherkennungsuntersuchungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen zu lassen.

Nach Mitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 21. Februar 2007 können die entstandenen Aufwendungen für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung mit nachstehenden Pauschalen als beihilfefähig anerkannt werden, wenn diese Untersuchungen in den von der Deutschen Krebshilfe zugelassenen Zentren durchgeführt wurden.

  1. Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung
    Einmalige Pauschale in Höhe von 700 EURO pro Familie. Diese umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Gen-Befundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder.
  2. Genanalyse
    Pauschale in Höhe von 5.900 EURO für einen Indexfall (an Brust- und/oder Eierstockkrebs Erkrankte) und 360 EURO, wenn es sich bei der Ratsuchenden um eine gesunde Frau handelt und diese nur hinsichtlich der mutierten Gensequenz untersucht wird.
  3. Früherkennungsmaßnahmen
    Pauschale für das strukturierte Früherkennungsprogramm in Höhe von 580 EURO einmal pro Jahr. Aufwendungen für präventive Operationen sind nicht Gegenstand der beihilfefähigen Pauschalen.

Die Genanalyse wird bei den Indexfällen durchgeführt. Dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Frau zugerechnet werden. Dagegen werden die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden Genanalyse der Indexpatientin der gesunden Ratsuchenden zugerechnet. Ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexpatientin mehr ableiten lassen, die Genanalyse also keinen diagnostischen Charakter hat. Eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche ärztliche Stellungnahme zu attestieren.

Zugelassene Zentren

  • Charité/Max Dellbrück-Centrum für Molekulare Medizin Berlin
  • Universität Düsseldorf
  • Universität Dresden
  • Medizinische Hochschule Hannover
  • Universität Heidelberg
  • Universität Kiel
  • Universität Köln
  • Universität Leipzig
  • Universität München
  • Universität Münster
  • Universität Ulm
  • Universität Würzburg
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 5. Juli 2006
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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